Gesetzentwurf Rentenbeitrag soll 2013 auf 19 Prozent sinken

Berlin · Gute Nachricht für Beschäftigte und Unternehmen: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll Anfang 2013 von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent gesenkt werden, wie aus einem am Mittwoch in Berlin vorgelegten Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums hervorgeht.

Die Rentenformel
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Foto: ddp

Zugleich will Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit weiteren Maßnahmen im Rentenrecht Altersarmut vermeiden und älteren Beschäftigten einen besseren Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

Ein gesetzlicher Mechanismus sieht vor, dass bei hohen Überschüssen in der Rentenversicherung die Beiträge automatisch reduziert werden. Bereits zu Jahresbeginn 2012 war der Beitragssatz von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt worden. Die Regierung ging bisher davon aus, dass eine weitere Reduzierung auf 19,2 Prozent 2013 möglich ist.

Aktuellen Modellrechnungen zufolge sei nun eine Rückführung auf 19,0 Prozent möglich, teilte das Ministerium mit. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeute das eine Entlastung von jeweils 2,7 Milliarden Euro jährlich. Der DGB hatte allerdings schon vor Wahlkampfgeschenken auf Pump gewarnt und stattdessen den Aufbau einer Demografiereserve verlangt, um die Rente der jüngeren Generationen zu sichern.

Kinderziehung und Pflege soll sich auszahlen

Neben dem Entwurf für das Beitragssenkungsgesetz gab Arbeitsministerin von der Leyen weitere Rentenmaßnahmen in die Ressortabstimmung. Das Kabinett wird das Rentenpaket voraussichtlich am 29. August beschließen, wie aus dem Ressort verlautete.

Über die Zuschussrente sollen Geringverdiener, die ihr Leben lang gearbeitet, aber nur einen geringem Rentenanspruch erworben haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung vom Staat bekommen. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene im Alter in die Grundsicherung abrutschen. Die Gefahr besteht insbesondere bei Frauen, die neben ihrem Beruf Angehörige gepflegt und Kinder erzogen haben.

Die Zuschussrente knüpft an die eigenen Rentenbeiträge und Vorleistungen an. Die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten ab 1992 soll für jene, die mindestens ein Jahr Kindererziehung oder Pflegearbeit geleistet haben, um 150 Prozent angehoben werden. Für Versicherte, die keine Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden die Pflichtbeitragszeiten um 50 Prozent höher bewertet.

Nach Angaben des Ministeriums sind derzeit von den rund 16,8 Millionen Senioren ab 65 Jahren knapp 2,5 Prozent oder gut 400.000 Menschen auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Bereits 2013 sollen rund 25.000 Menschen von der Zuschussrente profitieren können. 2030 wären es dann 1,4 Millionen Menschen, die die neue Leistung erhalten können.

Gleitender Übergang in den Ruhestand

Mit der Kombirente sollen ältere Arbeitnehmer in den letzten Jahren vor dem Ruhestand beruflich kürzer treten können, ohne gleich drastische Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Derzeit steigen dem Ministerium zufolge viele von heute auf morgen komplett aus der Beschäftigung aus, weil die vorgezogene Rente schon bei wenig Zuverdienst stark sinken kann. Arbeit und Rente sollen künftig besser miteinander kombiniert werden. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann dies künftig mit Abschlägen tun, aber daneben bis zur Obergrenze des höchsten, in den letzten 15 Jahren erzielten Bruttoeinkommens hinzuverdienen.

Von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sollen Menschen profitieren, die krankheitsbedingt vorzeitig in Rente gehen. Aktuell wird eine Rente gezahlt, als hätte der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Durch die Einführung der Rente mit 67 würde langfristig der Abstand zur Regelaltersgrenze wachsen. Deshalb werden Erbwerbsgeminderte künftig schrittweise so gestellt, als hätten sie zwei Jahre länger als bisher weiter gearbeitet. Entsprechendes soll auch für Hinterbliebenenrenten gelten.

Das Rentenpaket sieht ferner eine obligatorische Altersvorsorge für Selbstständige vor. Hierzu stehen laut Ministerium aber noch "Prüfungen und Klärungen" aus. Der Teil soll daher später als die anderen Maßnahmen ins Gesetzgebungsverfahren kommen.

Die Linke kritisierte die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Alterssicherung werde nicht gestärkt, sondern geschwächt, denn sinkende Beiträge führten zu sinkenden Renten und letztendlich zu steigender Altersarmut. Bei der Zuschussrente würden die meisten an den Zugangshürden scheitern, prognostizierte der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias Birkwald.

(dpa)
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