Wie treffen sie die richtige Wahl Riester-Produkte im Überblick

Für das Alter muss jeder auch selbst vorsorgen. Doch wie? Eine Möglichkeit sind staatlich geförderte Produkte. Bei der Suche nach dem geeigneten Angebot müssen Sparer aber vergleichen. Denn Risiko und Rendite sind nicht überall gleich.

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente
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Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente

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Foto: AP

Kostet zu viel. Bringt wenig Rendite. Die 2002 eingeführte Riester-Rente wird oft kritisiert. Doch sollte man das Riestern nicht kategorisch ausschließen. "Wer mit Riester spart, bekommt jährlich bis zu 154 Euro Altersvorsorgezulage vom Staat und kann die geleisteten Beiträge als Sonderausgaben absetzen, wenn die dadurch mögliche Steuerersparnis über der Zulage liegt", erklärt Heinrich Bockholt vom Bundesverband Finanz-Planer in Oldenburg. Doch welches Produkt passt zu wem? Ein Überblick:

Riester-Rentenversicherung: Wohl den meisten Verbrauchern bekannt sein dürfte die Riester-Rentenversicherung. Hier zahlen Kunden über einen festen Zeitraum - Minimum sind 12 Jahre - eine vereinbarte Rate ein. Die Sparanteile werden vor allem in festverzinsliche Anlagen gesteckt, erläutert Theo Pischke von der Zeitschrift "Finanztest".


Verträge, die ab 2012 abgeschlossenen wurden, werden mit mindestens 1,75 Prozent verzinst. Die Vorteile: Dieses Produkt ist sicher. Zudem ist die Mindestrente schon zum Abschlusszeitpunkt bekannt. Die Nachteile: Die Grundrendite ist relativ niedrig. Zudem fallen bei Vertragsabschluss zuweilen recht hohe Kosten an.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung fließt das Geld des Sparers in bis zu drei verschiedene Anlagebausteine, die frei kombiniert werden können: Vom Anbieter vorgegebene Fonds, frei wählbare Fonds und Sparkapital, das festverzinst wird. Allerdings sind die Kosten hierbei noch höher als bei der klassischen Rentenversicherung.

"Dafür bietet diese Variante aber recht gute Renditeaussichten - je höher der Aktienfondsanteil, desto höher sind sie", erklärt Pischke. Der Kunde müsse sich allerdings im Klaren darüber sein, dass es zwar eine Kapitalgarantie gebe. Da die Entwicklung der Fonds aber nicht vorausgesagt werden kann, könne in der Regel keine Mindestrente garantiert werden.

Riester-Banksparplan: Eine recht sichere Alternative sind Riester-Banksparpläne. "Das sind Sparverträge mit einer variablen Verzinsung, die sich am aktuellen Zinsniveau des Kapitalmarktes orientiert", erklärt Bockholt. Banksparpläne bringen Erträge von 3 bis 6 Prozent und können mit Flexibilität und Transparenz punkten: Die Anbieter stellen keine Abschlusskosten oder Provisionen in Rechnung, und es besteht selbst bei vorzeitigem Ausstieg kein Verlustrisiko.

"Mit dem Erreichen des Rentenalters erhält man einen Teil des Sparvolumens in monatlichen Zahlungen", erklärt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. "Der Rest wird in eine Rentenversicherung veranlagt und später ausgezahlt."

Riester-Fondssparplan: Bei Riester-Fondsparplänen fließt das Geld nach einem festgelegten Plan in Aktien-, Renten- oder Mischfonds.
"Mit diesem Riester-Modell haben Sparer die besten Ertragsaussichten, da sie von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen profitieren. Möglich sind bis zu 10 Prozent pro Jahr", sagt Pischke. Nachteilig sei, dass beim Kauf der Anteile ein - mit bis zu 5 Prozent pro Rate - recht hoher Ausgabeaufschlag anfalle und für das Fondsmanagement bis zu 1,94 Prozent der Anlagesumme abgezogen werden.

Wohn-Riester: Jüngstes Produkt ist der sogenannte Wohn-Riester.
Ziel ist, den Kauf von Wohneigentum zu fördern. Hier gibt es zwei Varianten: zum einen den verzinsten Sparvertrag von den Bausparkassen, bei dem im Bedarfsfall ein zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden kann. Zum anderen das festverzinste Bankdarlehen, bei dem die Riesterförderung zur Tilgung des Immobilienkredits herangezogen wird.

"Da die Zinssätze bei Wohnriester-Krediten oft nicht höher sind als bei ungeförderten Baudarlehen, lohnen sie", findet Bockholt.
Allerdings ist dieses Produkt kompliziert und beinhaltet einige Fallen. So müssen etwa unter Umständen die Zulagen zurückgezahlt werden, wenn das Eigenheim verkauft wird. Es sei denn, die Besitzer finanzieren innerhalb von vier Jahren nach dem Auszug ein neues Objekt mit dem angebrochenen Darlehen weiter.

(dpa)
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