Schäuble will 5000-Euro-Limit Berlin und Paris wollen Bargeldverkehr beschränken

Paris · Während Bundesjustizminister Heiko Maas deutlich gegen eine generelle Abschaffung des Bargelds eingetreten ist, wollen Deutschland und Frankreich sich zumindest für eine gemeinsame Grenze bei Bargeldzahlungen starkmachen.

Berlin und Paris wollen Bargeldverkehr beschränken
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"Wir bemühen uns in Europa einheitliche Obergrenzen für Bargeldtransaktionen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag in Paris nach der Sitzung des Wirtschafts- und Finanzrats beider Länder. Es gehe um den Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

"Es ist überhaupt nicht die Rede davon, eine Obergrenze einzuführen, wie viel Bargeld jemand besitzen darf", sagte Schäuble. Denkbar seien auch Zahlungen jenseits einer Obergrenze, wenn die Teilnehmer der Transaktion bekannt seien. Die Bundesregierung erwägt ein Limit von 5000 Euro.

Frankreich Finanzminister Michel Sapin sprach von einer Pflicht, eine europäische Lösung bei der Barzahlung anzupeilen. Einzelne Ländern könnten bei Bedarf noch weitergehen. In Frankreich liegt die Obergrenze seit 2015 bei 1000 Euro.

Maas gegen Abschaffung des Bargeldes

Derweil hat sich im Streit um die Beibehaltung von Bargeld und um Obergrenzen im Zahlungsverkehr Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) auf die Seite der Kritiker gestellt. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, RND, sagte Maas unter Verweis auf das normale Verbraucherverhalten: "Ich warne vor einer kompletten Abschaffung von Bargeld."

Angesichts des Vorschlags aus dem Bundesfinanzministerium, eine gesetzliche Bargeldobergrenze von 5000 Euro einzuführen, kündigte der Justiz- und Verbraucherminister intensiven Prüfungsbedarf an. "Ich lehne den Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium nicht ab, werde ihn aber sehr sorgfältig prüfen lassen", sagte Maas.

Zuvor hatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärt, er halte Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig und dabei insbesondere auf "nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte" wie die der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie verwiesen. Vorschläge zur Bargeldbegrenzung und zum kompletten Umstieg auf bargeldlosen Zahlungsverkehr werden unter anderem mit der Bekämpfung des Terrorismus und zur Austrocknung illegaler Geldflüsse begründet.

(felt/dpa)
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