Digitalisierung im Gesundheitswesen Diese Änderungen kommen 2023 beim E-Rezept

Düsseldorf · Der Jahreswechsel bringt für gesetzlich Versicherte einige Änderungen mit sich. Neben der Abschaffung des gelben Scheins sollen schon bald Neuerungen beim E-Rezept folgen. Das müssen Versicherte jetzt wissen.

Mit der App „Das E-Rezept“ können Gesetzlich Versicherte in Apotheken ein digitales Rezept einlösen. Bald soll das Angebot ausgeweitet werden.

Mit der App „Das E-Rezept“ können Gesetzlich Versicherte in Apotheken ein digitales Rezept einlösen. Bald soll das Angebot ausgeweitet werden.

Foto: dpa-tmn/Mohssen Assanimoghaddam

Zum Stichtag 1. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform abgeschafft worden. Stattdessen wird die neu eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab sofort vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt. Jetzt soll es auch vermehrt Rezepte in digitaler Form geben. Worauf Versicherte jetzt achten müssen.

Was hat sich im neuen Jahr gegenüber dem altbekannten gelben Krankenschein geändert?

Arbeitgeber müssen die Bescheinigung aktiv bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Vorerst erhalten Arbeitnehmer auch noch eine Version in Papierform. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung informieren. Alle Infos lesen Sie hier.

Wie funktioniert das E-Rezept?

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Statt einen rosa Zettel auszudrucken, können Arztpraxen Rezepte mittlerweile digital erstellen. Gesetzlich versicherte Patienten können diese über die App „Das E-Rezept“ aufrufen oder wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Beide Varianten enthalten einen QR-Code, der in der Apotheke gescannt wird und zur Medikamentenausgabe dient. Für die Nutzung der App werden eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN benötigt. Diese können bei den Krankenversicherungen beantragt werden. Laut der Nationalen Agentur für Digitale Medizin „Gematik“ verfügen aktuell mehr als 60 Prozent der Versicherten über eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Die dazugehörige PIN – und damit die Möglichkeit, die App zu nutzen – besitzen allerdings nur ein Prozent.

Wer stellt E-Rezepte aus oder nimmt sie an?

Bereits seit Dezember 2021 dürfen Arzt- und Zahnarztpraxen E-Rezepte ausstellen. Apotheken müssen diese seit dem 1. September 2022 entgegennehmen. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet sich in der App. Eine verbindliche Einführung gibt es bisher aber nicht. Laut Dashboard der Gematik, das den tagesaktuellen Stand der Telematikinfrastruktur (TI), die alle Beteiligten im Gesundheitswesen im Rahmen digitaler Anwendungen miteinander vernetzen soll, abbildet, lösen derzeit mehr als 5.000 Apotheken das E-Rezept ein. E-Rezept-fähig sind aber 13.251, also etwas mehr als 70 Prozent aller Apotheken in Deutschland. Insgesamt wurden der Gematik zufolge bereits mehr als 892.000 E-Rezepte eingelöst. Allerdings: Nur rund 2.000 medizinische Einrichtungen stellen regelmäßig E-Rezepte aus.

Wie kommt das digitale Verfahren bei den Nutzern an?

Laut der Gematik habe eine erfolgreiche Testphase belegt, dass das E-Rezept funktioniere. „Es gibt allerdings in der Benutzung des E-Rezepts auf Seiten der Praxen und Apotheken noch Verbesserungspotential in der Nutzerfreundlichkeit der Softwaresysteme“, sagt Sprecherin Xandra Weiß. Eine weitere Hürde sei, dass die meisten Versicherten ihre PIN zur Gesundheitskarte erst bei der Krankenkasse beantragen müssten. Daher hätten die meisten Versicherten den digitalen Einlöseweg über die App noch nicht kennengelernt. Anfang Januar verzeichnete diese knapp 420.000 Downloads.

Welche Änderungen folgen 2023?

Zukünftig soll das E-Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können. Laut der Gematik wird dieser Weg in der zweiten Jahreshälfte 2023 erprobt. Das verschriebene Medikament soll unmittelbar nach Verlassen der Arztpraxis per Smartphone in einer Apotheke bestellt werden können. Ob Patienten ihr Rezept selbst abholen oder es sich vom Apothekenlieferdienst bringen lassen, entscheiden sie dann selbst. Zudem wird für Verbraucher zukünftig direkt einsehbar, ob die gewünschte Apotheke das benötigte Medikament vorrätig hat. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, sich das E-Rezept für einen erkrankten Angehörigen ausstellen zu lassen. Der Gang in die Praxis zwecks Rezeptabholung nach einer Video-Sprechstunde ist dann hinfällig.

Ab wann können Privatpatienten das E-Rezept nutzen?

Privatversicherte haben derzeit noch keinen Zugang zur Telematikinfrastruktur. „Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich dazu entschieden direkt auf digitale Identitäten im Gesundheitswesen zu setzen“, sagt Weiß. Diese sollen ab Sommer 2023 angeboten werden. Privatversicherte können sich dann in der E-Rezept-App anmelden, E-Rezepte erhalten und diese einlösen.

Wie erhält man zukünftig ein Rezept ohne Smartphone?

Wer weiterhin ein Rezept in Papierform haben möchte oder schlichtweg kein Smartphone besitzt, kann sich das Rezept wie gewohnt ausgedruckt in der Arztpraxis mitnehmen. Der Zettel enthält einen Rezeptcode und ist aufgrund der digitalen Unterzeichnung auch ohne händische Unterschrift gültig. Der Code kann in der Apotheke gescannt und die Medikamente ausgegeben oder bestellt werden.

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