Traditionsklub kämpft ums Überleben Insolvenzverfahren gegen SG Wattenscheid 09 kann eröffnet werden

Bochum · Das Insolvenzverfahren beim Regionalligisten SG Wattenscheid 09 kann zum 1. Oktober eröffnet werden. Das ist das Ergebnis in der Prüf- und Sicherungsphase durch Insolvenzverwalterin Anja Commandeur.

 Der Spielertunnel im Wattenscheider Lohrheidestadion.

Der Spielertunnel im Wattenscheider Lohrheidestadion.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Das bestätigte der Traditionsclub der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Zuvor hatte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) in ihrer Online-Ausgabe darüber berichtet.

„Ich wäre froh, wenn es so laufen würde. Das wäre gut so“, sagte Wattenscheids Aufsichtsratsmitglied und Finanzchef Josef Schnusenberg der dpa. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeute aber nicht, dass der Verein finanziell gerettet sei, ergänzte SG-Sprecher Daniel Knorr.

Gleichwohl ist das Insolvenzverfahren ein wichtiger Schritt zum Fortbestand des Klubs, der sonst hätte abgewickelt werden müssen. Und es bedeutet, dass beim ehemaligen Fußball-Bundesligisten zumindest genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten wie Auslagen für Gericht und Insolvenzverwalterin zu decken.

Die Verantwortlichen des Tabellen-11. der Regionalliga West sind weiter bemüht, neue Sponsoren und Investoren für den Klub zu finden. Sportlich wird es für das Team von Trainer Farat Toku aber immer schwieriger, in dieser Saison den Klassenverbleib zu schaffen. Nach neun Spieltagen hat der Bochumer Vorortklub zehn Punkte auf dem Konto. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, werden dem Verein nach den geltenden Statuten neun Zähler abgezogen.

(ako/dpa)
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