Betreuung in Kindertagesstätten Verfassungsrichter weisen Eilanträge gegen Masern-Impfpflicht zurück

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Eltern hatten gegen einen Ausschluss ihrer Kinder aus einer Kindertageseinrichtung geklagt.

 Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel mit dem Impfstoff Priorix (Lebendvirusimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln). Symbolbild.

Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel mit dem Impfstoff Priorix (Lebendvirusimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln). Symbolbild.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Eltern von Kleinkindern hatten erreichen wollen, dass sie ihre Kinder auch ohne den Impfnachweis in Kindertagesstätten zumindest vorrübergehend betreuen lassen dürfen. Derzeit wird noch über bereits eingereichte Verfassungsbeschwerden zum Thema Impfpflicht entschieden.

Dies lehnten die Richter des 1. Senates nach einer Mitteilung vom Montag ab. Das Interesse, Kinder ohne die Schutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse an der Abwehr des Risikos einer Maserninfektion für Leib oder Leben vieler Menschen zurücktreten. Der Beschluss der Verfassungsrichter war am 11. Mai ergangen (Az.: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20)

Zum stärkeren Schutz vor den hoch ansteckenden Masern gilt seit März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen bereits vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Wann über die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Familien entschieden wird, ist noch unklar. Die Eltern werden von der „Initiative freie Impfentscheidung“ und dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ unterstützt. Aus ihrer Sicht wird ihnen jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen.

(anst/dpa)
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