Bundestag verabschiedet Gesetz Stalking-Opfer künftig besser geschützt

Berlin (RPO). Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, dass Opfer von systematischen Nachstellungen und Belästigungen besser schützen soll. Künftig gilt es als Straftat, wenn das Opfer durch das so genannte Stalking in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Justizministerin Brigitte Zypries sprach von einem guten Tag für den Opferschutz. Das Gesetz signalisiere eindeutig: "Stalking ist keine Privatsache, keine Sache von verschmähten Liebhabern, sondern strafbares Unrecht".

Systematischer privater Terror, fortgesetzte Bedrohung, Belästigung und Verfolgung trifft zumeist Frauen. Oft steckt der ehemalige Partner dahinter, und nicht selten endet das Drama tödlich. Der von Bund und Ländern erarbeitete Kompromiss gibt eine ausführliche Definition von Stalking und stuft es als Straftat ein, wenn die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt ist. Je nach Schwere drohen Geldstrafen oder Haft von drei Monaten bis zehn Jahren. Bei Wiederholungsgefahr kann ein Stalker künftig auch in Untersuchungshaft genommen werden, bevor er sein Opfer erneut schwerwiegend schädigen kann.

Die Betroffenen müssten vom Staat raschen und wirksamen Schutz erfahren, betonte Zypries. Die SPD-Politikerin lobte den von Bund und Ländern erarbeiteten Kompromiss als gute Lösung mit Augenmaß. Gerade wieder habe es einen Fall gegeben, wo mit den Instrumenten des neuen Gesetzes ein Leben hätte gerettet werden können, gab die Ministerin zu bedenken. Das Gesetz müsse aber auch bei Staatsanwaltschaften und Polizei nachvollzogen werden.

Die Opposition begrüßte zwar das Ziel, die Opfer besser zu schützen, brachte aber verfassungsrechtliche Bedenken beispielsweise gegen die so genannte Deeskalationshaft vor. Gefordert wurden auch Ausnahmen für Journalisten, damit nicht hartnäckige Recherche als Stalking unterbunden werde. Zypries lehnte dies ab. ""Wir wollen keine Paparazzi-Klausel", erklärte sie. Wer sich presserechtlich korrekt verhalte, sei kein Stalker.

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet "heranpirschen". Im angelsächsischen Recht, aber auch in Belgien ist Stalking mit Strafe bedroht.

(ap)
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