Union empört Grünen-Politiker will Strafen für Gotteslästerung abschaffen

Frankfurt/Main (RPO). Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen zur Gotteslästerung im Strafgesetzbuch abzuschaffen. Zur Begründung sagte er, der Paragraf sei nicht mehr zeitgemäß. Die Union reagierte empört. CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte: "Volker Beck spinnt."

Für gegenseitigen Respekt vor religiösen Empfindungen und Institutionen müsse man gesellschaftlich werben. Strafrechtlich verordnen lasse sich dies nicht, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen am Donnerstag in Berlin.

Besonders Unions-Politiker reagierten auf Becks Forderung mit teils polemischer Kritik. "Volker Beck spinnt", sagte CSU-Generalsekretär Markus Söder der "Netzeitung". "Der Schutz und die Achtung religiöser Gefühle gehört zu den Grundwerten der Gesellschaft." Söder betonte, mit der CSU werde es daher eine Abschaffung des strafrechtlichen Verbots der Gotteslästerung niemals geben. "Stattdessen wollen wir eine Verschärfung des Paragrafen 166, um religiöse Symbole besser vor Verunglimpfungen zu schützen."

In welchem Ausmaß die Verschärfung vorgenommen werden könnte, deutete der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk an. "Schwere Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt", erklärte er und fügte hinzu: "Sie gehört angemessen bestraft - im Einzelfall auch über den bisher geltenden Strafrahmen von bis zu drei Jahren hinaus."

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, Becks Forderung zeige, "dass den Grünen der Respekt vor religiösen Gefühlen abhanden gekommen ist". Der Vorschlag sei obendrein reiner Unfug: Religiöse Gefühle müssten ebenso geschützt bleiben wie die Freiheit der Kunst. Beides seien wertvolle Güter in einer freiheitlichen Demokratie. "Es ist eine der großen Leistungen des Rechtsstaates, den Schutz beider sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Bei dieser Aufgabe muss es bleiben", sagte Pofalla.

Beck hatte erklärt, im Zusammenhang mit der Berliner Idomeneo-Aufführung sei die Bedeutung der Kunst- und Meinungsfreiheit von allen Seiten betont worden, obwohl zuvor von verschiedener Seite die Verletzung religiöser Gefühle durch die Inszenierung kritisiert worden sei.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion laut Beck hervorgeht, wird der Paragraf noch immer angewandt, wenn auch selten: So wurden 1995 noch 24 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt, 2004 waren es 15. Die meisten Verurteilungen erfolgten mit jeweils fünf Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Berlin liegt mit drei Verfahren auf Platz drei, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In den übrigen Bundesländern gab es keine Verurteilungen. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu ändern.

(ap)
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