Verfassungsänderung abgelehnt Schutz der Kinder kommt nicht ins Grundgesetz

Berlin (RPO). Der Schutz der Kinder wird nicht ins Grundgesetz aufgenommen - zumindest vorerst. Beim Kindergipfel von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Bundesländer haben die unionsgeführten Länder eine entsprechende Verfassungsänderung abgelehnt.

Mehr Kinderschutz - aber wie?
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Der von den SPD-geführten Ländern eingebrachte Antrag, dieses Ziel in die Beschlussfassung aufzunehmen, sei an den Unions-Ländern gescheitert, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Die Regierungschefs einigten sich aber auf ein Maßnahmenbündel zum besseren Schutz von Kindern. Merkel zeigte sich überzeugt, dass die Ergebnisse Maßstäbe setzen werden. Die Beschlüsse werden ihrer Meinung nach einer "Kultur des Hinsehens" den Weg bereiten, sagte die Kanzlerin.

SPD-Chef Kurt Beck hatte mit Unterstützung von einem Aktionsbündnis Kinderrechte aus UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk und dem Deutschen Kinderschutzbund für die Grundgesetzänderung geworben. "Den Jugendämtern wäre sicher geholfen, wenn es eine klare Definition des Kindeswohls im Grundgesetz gäbe", sagte Beck vor dem Treffen, an dem er als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz ebenfalls teilnahm, im ZDF. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hatte sich mit einem Brief an Merkel gewandt, damit diese die Forderung übernimmt.

Wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte, spielte die Debatte angesichts der ablehnenden Haltung der Union beim Kindergipfel aber keine dominierende Rolle. Vielmehr sei es darum gegangen, den Mitarbeitern der Behörden in den Kommunen praktische Hilfen beim Umgang mit Problemfamilien zu geben. Wowereit sagte, in diesen Fragen habe es einen breiten Grundkonsens gegeben.

Die Bundesregierung und die Länderchefs beschlossen einstimmig, dass Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zur Pflicht werden. Zusätzlich zu den bereits existierenden neun Untersuchungen (U1 bis U9) solle außerdem eine weitere Untersuchung zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr hinzugefügt werden. Wie Merkel sagte, soll die Zusammenarbeit zwischen Hebammen, Kinderärzten, Jugendämtern und der Polizei gestärkt werden. Dazu soll auch das seit April bestehende Nationale Zentrum frühe Hilfen ausgebaut werden.

Außerdem solle es einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden geben. Dafür werde Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und den Ländern die Themen Datenschutz und notwendiger Datenaustausch besprechen. "Wir brauchen einen besseren Datenabgleich", sagte Merkel. Darüber hinaus solle ein Gesetzentwurf beraten werden, der den Familiengerichten schnellere Möglichkeiten zum Eingreifen gebe.

Koch sagte, auch die Länderchefs wüssten, dass sie keine Garantie geben können, dass "so eine extreme Ausnahme" wie die jüngsten Fälle von Kindstötungen geschehen. Um sie zumindest unwahrscheinlicher zu machen, hätten die Teilnehmer des Gipfels aber einen "sehr wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan". So sei er froh, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bei den Gesprächen erklärt habe, dass Kinderärzte künftig Auffälligkeiten wie Mißhandlungen von Kindern weiter melden müssen. Sie wolle dies mit der Kassenärztlichen Vereinigung verbindlich vereinbaren.

(afp)
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