Landtagsbeschluss NRW bekommt Nichtraucherschutzgesetz

Düsseldorf (RPO). Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von CDU und FDP das umstrittene Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. SPD und Grüne waren gegen die Regelung, wurden aber überstimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Wo in NRW das Rauchen erlaubt und verboten ist
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Foto: ddp

Das vom Düsseldorfer Landtag verabschiedete Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern untersagt das Qualmen in allen öffentlichen Gebäuden. Eine Übergangsregelung gibt es allerdings für die Gastronomie: In Kneipen und Gaststätten tritt das Rauchverbot erst am 1. Juli nächsten Jahres in Kraft.

Damit sollen Wirte an Rhein und Ruhr Gelegenheit erhalten, in ihren Gaststätten Umbauarbeiten vorzunehmen. Das NRW-Gesetz gestattet nämlich Gaststättenbetreibern die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen, die als solche ausgewiesen und kleiner als die Nichtraucherzone sein müssen.

Darüber hinaus sieht das Düsseldorfer Gesetz eine Reihe weitere Ausnahmen vom generellen Rauchverbot vor. So darf in Gaststätten geraucht werden, wenn diese "im Einzelfall ausschließlich für geschlossene Gesellschaften" zur Verfügung stehen. Auch in Festzelten, die "für nur vorübergehende Zwecke" aufgestellt sind, ist das Rauchen erlaubt.

Dasselbe gilt für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen im Rahmen regional typischer Brauchtumsfeste. Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes einigte sich die CDU/FDP-Mehrheit im Landtag zudem auf Ausnahmeregelungen auch in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in der Wohnungslosen- und Gefährdetenhilfe, in denen nun ebenfalls Raucherräume ausgewiesen werden dürfen.

Neben Nordrhein-Westfalen treten mit dem Jahreswechsel gesetzliche Rauchverbote auch in Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Sa Der BGH in Karlsruhe entschied, dass Kr hatten bereits Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen Nichtraucherschutzgesetze erlassen. Die entsprechenden Landesgesetze in Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland werden erst im Lauf des Jahres 2008 wirksam.

(afp)
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