Doppelte Besoldung Disziplinarverfahren gegen Rainer Wendt abgeschlossen

Exklusiv | Düsseldorf · Der heute 62-jährige frühere Polizeihauptkommissar stand in der Kritik, weil er doppelt besoldet wurde. Nun ist das Verfahren gegen ihn beendet worden. Kritiker sehen einen Zusammenhang mit dem Versuch, Wendt zum Staatssekretär in Sachsen-Anhalt zu machen.

 Rainer Wendt bei einem Auftritt im Jahr 2016.

Rainer Wendt bei einem Auftritt im Jahr 2016.

Foto: dpa

Das Land NRW hat das Disziplinarverfahren gegen Rainer Wendt nach rund zwei Jahren abgeschlossen. Das teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage unserer Redaktion mit. Demnach ist das Verfahren gegen den Polizeihauptkommissar a.D. am 31. Oktober 2019 mit einer nicht näher erläuterten „Maßnahme“ beendet worden.

Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich bei dieser „Maßnahme“ um eine Rüge verbunden mit einer Geldbuße, die von Wendt akzeptiert worden sei. Dazu machte das Innenministerium mit Verweis auf Wendts Persönlichkeitsrechte allerdings keine Angaben. Der Polizeigewerkschafter Wendt sollte Staatssekretär im Innenministerium von Sachsen-Anhalt werden. Die Personalie hatten Ministerpräsident Reiner Haseloff und Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU) am Freitag überraschend per Pressemitteilung verkündet. Nach massiver Kritik von SPD, Grünen und Linken nahm Stahlknecht die Entscheidung am Sonntag wieder zurück und erklärte, dass der frühere Duisburger Schutzpolizist Wendt nun doch nicht Staatssekretär werde.

Der 62-Jährige, der auch CDU-Mitglied ist, steht seit Anfang 2017 wegen einer umstrittenen Doppelbesoldung in der Kritik. Obwohl er hauptamtlich als Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft arbeitete, bezog er mehrere Jahre ein Teilzeitgehalt als Polizist. Im Zuge des nun beendeten Disziplinarverfahrens musste Wendt dem Vernehmen nach damit rechnen, die Pension gekürzt zu bekommen. Das wiederum hätte wohl bedeutet, dass Wendt nicht ohne Weiteres zum Staatssekretär hätte befördert werden können. Deshalb sehen Kritiker im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens und  seiner kurzzeitigen Ernennung zum Staatssekretär einen Zusammenhang. „Es kann sein, dass man ihm damit den Weg freimachen wollte für die Ernennung zum Staatssekretär“, heißt es aus informierten Kreisen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, das Verfahren gegen Wendt sei eingestellt worden. Richtig ist jedoch, dass das Verfahren abgeschlossen wurde. Wir haben die Formulierung korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.

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