Kabinettsbeschluss Fotos für Pass nur noch digital – Kinderausweis gilt ein Jahr

Berlin · Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Es lässt den Bürgern allerdings die Wahl.

 Ein Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Symbolbild.

Ein Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Symbolbild.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Das ist unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern. Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.

Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Passfotos künftig nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Foto-Geschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.

Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Regierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstatt sechs Jahre künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, werden aber wohl viele Eltern für ihren Nachwuchs gleich den biometriefähigen Reisepass beantragen. Der gilt dann sechs Jahre lang.

Ziel der geplanten Änderungen ist, Fälschungen zu erschweren. Auch soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Fotos akzeptieren, die den biometrischen Vorgaben zu biometrischen nicht genügen.

Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.

Strafgefangene sollen sich vor ihrer Entlassung einen gültigen Personalausweis besorgen. Denn ohne Ausweis wird die Rückkehr in die Gesellschaft leicht zum Hindernislauf.

Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld „Geschlecht“ ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter „männlich“ oder „weiblich“ genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.

(anst/dpa)
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