Säumige Eltern Landesregierung will Eintreiben von Unterhalt übernehmen

Düsseldorf · Väter, die Unterhaltsverpflichtungen für ihre Kinder nicht nachkommen, kosten den Staat Millionen. Die Landesregierung will das Eintreiben des Geldes den Kommunen nun abnehmen. Doch das bringt neue Probleme.

 Eine Mutter spielt mit ihrem Kind.

Eine Mutter spielt mit ihrem Kind.

Foto: dpa/dpa, ppl fdt ase dna

Er bezeichnet sich als „Vater a.D.“, also „außer Dienst“. Zwar ist er ein gut situierter Akademiker, aber für seine Kinder will er trotzdem keinen Unterhalt zahlen. Darin fühlt er sich auch vollkommen im Recht: Seine Ex-Frau gewähre ihm schließlich nicht den Umgang mit den Kindern, wie er ihn nach der Trennung gern hätte. Dann zahle er eben gar nicht mehr. Dass er damit die Kinder mehr bestraft als seine Ex-Frau, blendet er aus.

Solche Geschichten hört, wer sich mit dem Thema Unterhaltszahlungen beschäftigt. Der Prozentsatz der säumigen Väter und - in geringem Umfang auch Mütter – ist hoch. Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden bekommt einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge keinen Unterhalt, obwohl sie darauf   Anspruch hätte. Und von jenen, die überhaupt etwas bekommen, erhält wiederum die Hälfte nur den Mindestbetrag, also oft deutlich weniger als ihnen zusteht. Nur in den wenigsten Fällen deckt laut DIW der Unterhalt den Bedarf.

Die ausbleibenden Zahlungen sind ein entscheidender Grund für die weit verbreitete Armut unter Alleinerziehenden. Der Bund hat reagiert und am 1. Juli 2017 eingeführt, dass der Unterhaltsanspruch der Kinder künftig nicht mehr mit zwölf Jahren endet, sondern erst mit 18. Doch diese Regelung wird nun für den Staat deutlich teurer als gedacht. Denn für säumige Elternteile springt häufig der Staat ein und streckt die Unterhaltszahlungen vor. Seit Juli 2017 haben sich die Fallzahlen nach Berechnungen der Länder verdoppelt. Die damalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte nur mit einem Viertel mehr Fälle gerechnet. Allein für Hamburg ergibt sich durch die Reform jedoch eine Mehrbelastung von 20 Millionen Euro pro Jahr.

Das Problem: Den Behörden gelingt es viel zu selten, sich das Geld von den Vätern zurückzuholen. In NRW klappt dies nach Angaben des NRW-Familienministeriums nur in einem Fünftel der Fälle. Warum? Entweder die Väter stecken demzufolge selbst in finanziellen Schwierigkeiten oder sie verstehen es, ihre Einnahmen zu verschleiern. „Andere Unterhaltspflichtige wollen schlicht keine Unterhaltszahlungen leisten oder sind nicht ohne Weiteres auffindbar oder halten sich im Ausland auf“, heißt es im Ministerium weiter.

Bisher sind für das Eintreiben der Gelder die Kommunen zuständig. Die Landesregierung will die Aufgabe nun aber zentralisieren - ab Juli 2019. Das Landesamt für Finanzen, das dem Finanzministerium unterstellt ist, fungiert künftig also als zentraler Inkassobetrieb. Die Idee klingt gut: Einheitlich und effizient sollen die Anträge künftig bearbeitet und dabei auch noch die Kommunen entlastet werden. Moderne und weitestgehend digitale Arbeitsprozesse seien vorgesehen, heißt es im Referentenentwurf des Finanzministeriums für das neue Gesetz. Der Abstimmungsbedarf zwischen dem Land und den 187 Kommunen werde sinken, so die Hoffnung. Und die Rückholquote werde steigen.

Das werde sich positiv auf den Landeshaushalt auswirken, rechnet Lutz Lienenkämpers (CDU) Finanzministerium vor. Mit 45 Millionen Euro an Einnahmen rechnet er für 2019. Dem stehen allerdings höhere Kosten für Personal und Sachausgaben im ersten Jahr von rund 25 Millionen Euro gegenüber. Allein 14,55 Millionen Euro für zusätzliches Personal kalkuliert Lienenkämper ein. Kein Wunder: 330 Vollzeitstellen braucht es kurzfristig für das Geldeintreiben, 2021 sollen es wegen steigender Fallzahlen schon 650 sein - das Landesamt für Finanzen wächst rasant.

Eigentlich müssten die Kommunen nun jubeln, da sie sich mit dem Geldeintreiben nicht mehr belasten müssen. Doch in einer gemeinsamen Stellungnahme üben die kommunalen Spitzenverbände gepfefferte Kritik. Die versprochene Entlastung werde sich „allenfalls sukzessive und nur mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung“ einstellen. Zunächst werde eine Parallelverwaltung aufgebaut. Grund: Die Altfälle sollen bei den Kommunen verbleiben. Da noch bis zum Juli neue Fälle dort eintreffen, seien die Kommunen noch bis zu 30 Jahre lang für Altfälle zuständig. Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW fordert, dass das Land die Altfälle nach einer kurzen Einrichtungsphase unbedingt zentral übernehmen müsse: „Bisher hat das Land hierzu keine Bereitschaft erkennen lassen.“

Zusätzlichen Aufwand erwarten  Städte und Gemeinden, weil sie die Informationen für das Land „in Form von händischen Eintragungen“ weitergeben sollen. Offenbar ist es mit der Digitalisierung bisher noch nicht weit her. Zudem gebe es eine Doppelbürokratie zwischen Unterhaltsvorschussstellen und Jobcentern. Die Kommunen fordern wegen des weiterhin insgesamt hohen Aufwandes, dass sie an den Einnahmen des Landes zu einem Drittel beteiligt werden. In einigen Städten werde es  aufgrund der Neuregelungen sogar zu finanziellen Mehrbelastungen kommen. „Eine Kostenfolgeabschätzung hat das Land bedauerlicherweise bislang nicht vorgelegt“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme abschließend.

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium weist die Vorwürfe zurück: „Es gibt eine klare Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Land.“ Die Kommunen seien für die Anträge und Bewilligung zuständig und für die Auszahlung. Danach werde der Fall an das Land abgegeben.

Andere Länder gehen pragmatischer vor. In den USA, Australien, Neuseeland oder Norwegen wird Vätern, die nicht zahlen wollen, der Führerschein entzogen. Das Geld fließt dann meist wie von allein. Die Norweger schaffen es auf diese Weise, 90 Prozent der Unterhaltsforderungen einzutreiben. Und nicht nur rund 23 Prozent wie in Deutschland.

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