Kommentar zum Digitalpakt Und es bewegt sich nichts

Berlin · Haushaltsrecht ist Königsrecht. Über die Finanzen entscheiden die Parlamente in den Ländern und im Bund. Kein anderer. Und die Bildung liegt in der Hoheit der Länder. Schon daraus ergibt sich für Politiker eine höchst komplizierte Gemengelage, wenn der Bund den Ländern für einen Digitalpakt Schule innerhalb von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zahlen will.

 Ein Kind lernt mit Buch und Tablet

Ein Kind lernt mit Buch und Tablet

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Der gute Wille, die oft schlecht ausgestatteten Schulen besser mit modernder Technik zu versorgen und digitale Lücken in der Bildung zu schließen, reicht da nicht aus. Es braucht dann noch eine professionelle Umsetzung.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine passende Formulierung für eine Grundgesetzänderung gefunden, wonach die Kultushoheit der Länder bestehen bleiben und in Artikel 104c („Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“) nur ein Wort gestrichen werden sollte: „finanzschwache“. Das galt als tragfähiger Kompromiss – auch mit den Ländern.

Deren Ministerpräsidenten – und zwar alle 16 - fielen aber vom Glauben, als sie sahen, dass die Haushälter im Bundestag die Grundgesetzänderung dafür nutzen wollte, Pflöcke für künftige Investitionen einzuschlagen. Und zwar über die Vorschrift, dass die Länder in gleicher Höhe in die Tasche greifen müssen. Rechtsexperten warnen schon, dass das verfassungswidrig ist.

Das Ärgerliche an dem Streit ist, dass Union und SPD eine gute Lösung hatten und ein Jahr später immer noch nichts passiert ist. Kein zusätzliches Geld, keine zusätzlichen Computer. Das Nachsehen haben die Lehrer und Schüler und Eltern. Das macht Politik für viele so unerträglich. Dass sich einfach nichts bewegt, obwohl es eine Entscheidung gibt.

Die Koalition im Bund hatte sich gefeiert für den Digitalpakt Schule. Dass im Bundestag dann versucht wurde, das Grundgesetz gleich mit einem größeren Wurf im Sinne des Bundes zu ändern, war eine unnötige Provokation. Es ist richtig, dass die Länder nachweisen müssen, dass zweckgebundene Gelder des Bundes auch dort ankommen, wofür sie gezahlt werden. Aber festzulegen, dass sie künftig in gleicher Höhe wie der Bund Investitionen in Sonderfällen leisten müssten, verkennt die Wirklichkeit. Einige können es schlicht nicht. Was dann? Kein Geld in einer Notlage? Höhere Neuverschuldung trotz Schuldenbremse?

Bei der ursprünglich geplanten Änderung des Grundgesetzes ging es um eine Lockerung des Kooperationsverbotes für Bund und Länder in der Bildungspolitik. Das war ein Fortschritt. Und der sollte nun endlich kommen.

(kd)
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