Ehemalige AfD-Vorsitzende Termin für Meineid-Prozess gegen Frauke Petry steht fest

Dresden · Der Prozess gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen Verdachts des Meineids beginnt am 18. Februar. Wegen des erwarteten Zuschauerandrangs kann er aber nicht im Landgericht Dresden stattfinden.

 Politikerin Frauke Petry.

Politikerin Frauke Petry.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Für das Verfahren beraumte die zuständige Strafkammer des Landgerichts Dresden zunächst insgesamt sieben Verhandlungstage im großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Dresden statt an.

Petry wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden.

Petry soll damals gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben sollen aber dem Darlehensvertrag widersprechen - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

(lukra/AFP)
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