Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser
EILMELDUNG
Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser

Artikel 63 des Grundgesetzes Diese Rolle spielt Gauck bei der Kanzlerwahl

Berlin · Bundespräsident Joachim Gauck redet in dieser Woche mit den Parteichefs darüber, mit welchen Ansätzen die in die bevorstehenden Sondierungsgespräche gehen. Grundsätzlich dürfte dem Bundespräsidenten an einer stabilen Regierung gelegen sein. Auf den Ablauf der Wahl des Bundeskanzlers kann er bis zu einem gewissen Grad Einfluss nehmen.

Die Voraussetzungen und der Ablauf der Wahl zum Bundeskanzler sind in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Darin heißt es zunächst: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen."

Spannend wird es, wenn diese Kanzlermehrheit nicht erreicht wird, auch nicht in beliebig vielen weiteren Wahlgängen innerhalb der Frist von 14 Tagen. Dazu heißt es in Artikel 63 weiter: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält." Den dann Gewählten "hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen."

In diesem Fall hat der Bundespräsident also einen erheblichen Ermessensspielraum und entscheidet, ob es Neuwahlen gibt oder ob eine Minderheitsregierung - welcher Farbe auch immer - ins Amt kommt.

Bei einem Scheitern der Sondierungen über mögliche Koalitionen kommt ihm aber schon vor dem ersten Wahlgang mit dem Vorschlagsrecht eine wichtige Rolle zu. Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass der Bundespräsident frei ist, einen beliebigen Kandidaten zu benennen, er müsste nicht einmal Mitglied des Bundestages sein.

Unvorstellbar, dass Gauck nicht Kanzlerin Angela Merkel als Kandidatin vorschlägt. Theoretisch könnte er aber auch eine Art "Expertenregierung" auf den Weg bringen - wie in Italien.

Kommt es übrigens nicht zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers, bleibt die alte Regierung geschäftsführend im Amt - unbegrenzt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort