In die Ausschüsse verwiesen Bundestag bringt Kinderbetreuung auf den Weg

Berlin (rpo). In erster Lesung hat der Bundestag Gesetzesentwürfe zur Förderung von steuerlichem Wachstum und Beschäftigung beraten. Einer der Kernpunkte ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Das Parlament überwies die Vorlagen in die Ausschüsse.

Die künftige steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung hat nach Überzeugung von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen spürbare beschäftigungspolitische Auswirkungen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von positiven Akzenten in mehrfacher Hinsicht. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) nannte die Stärkung des Privathaushaltes als Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen. Dagegen bemängelten Redner der Oppositionsparteien die Kompliziertheit der geplanten Abschreibungsmöglichkeiten.

In der gut zweistündigen Debatte über Gesetzentwürfe zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur Verringerung steuerlicher Missbräuche dominierten steuerliche Aspekte, die Förderung des Mittelstandes oder die Vermeidung von Schwarzarbeit vor familienpolitischen Fragen.

Nach der Kabinettsklausur in Genshagen Anfang Januar wurde auch in der Koalition heftig um die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung gestritten. Nach den Plänen der Koalitionsfraktionen können berufstätige Eltern und Alleinerziehende Betreuungskosten ihrer Kinder bis 14 Jahren vom ersten Euro an bis zu 6.000 Euro absetzen - aber nur zu zwei Drittel. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt diese Regelung lediglich bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren. Das Parlament überwies die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen sind auch Anhörungen zu erwarten.

Steinbrück äußerte die Überzeugung, die Regelungen zur Kinderbetreuung brächten positive Beschäftigungs- und Konsumeffekte gerade bei Familien mit gutem Einkommen. Außerdem werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, was Deutschland angesichts der demografischen Entwicklung dringend brauche.

"Ein Teil der Eltern soll einen Teil der Kosten für einen Teil..."

Dagegen beklagte FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele eine Überregulierung und sprach von nicht mehr verständlichen Regelungen: "Ein Teil der Eltern soll einen Teil der Kosten für einen Teil der Kinder absetzen können." Thiele beschrieb die koalitionsinterne Diskussion um die Kinderbetreuung als Gezerre und Gefeilsche.

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Oskar Lafontaine, warf der Koalition vor, an der völlig falschen Seite anzusetzen. Gefördert würden nur Familien, die Steuern zahlten. Damit würden aber gut 20 Prozent der Familien ausgeblendet, die gleichfalls mehr Unterstützung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf bräuchten.

Die Bündnisgrüne Finanzexpertin Kerstin Andreae nannte die geplanten Abschreibungsmöglichkeiten lebensfremd und mehr als kompliziert, "da wird geholpert und gestolpert". Sie verwies auf Vorschläge ihrer Fraktion, die vorgesehenen Finanzmittel in mehr Angebote zur Kinderbetreuung zu investieren. Deren Ausbau sei entscheidend.

"Wahlrecht der Familien ernst nehmen"

Rednerinnen der Koalition wiesen dies zurück. Die Finanzpolitikerin Antje Tillmann (CDU) mahnte, es gehe darum, das Wahlrecht von Familien wirklich ernst zu nehmen. Deshalb sei der Kompromiss trotz aller Kompliziertheit "richtig und wichtig". Sie räumte aber ein, dem Ziel, ein einfacheres Steuerrecht zu schaffen, sei die Koalition "nicht näher gekommen".

Die Finanzexpertin Lydia Westrich (SPD) sprach gleichfalls von einem gutem Schritt für die Familien. Wirklich alle steuerpflichtigen Familien hätten künftig mehr Geld in der Hand. Mit Blick auf die grüne Forderung nach mehr aushäusiger Kinderbetreuung meinte sie, der Staat solle den Familien bei der Lebensplanung helfen und nicht dirigieren.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung entspricht einem Volumen von rund 25 Milliarden Euro. Auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung entfallen davon maximal 460 Millionen Euro.

(afp)
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