Mögliche Forderungen Bund reicht Schiedsklage gegen Maut-Betreiber ein

Berlin · Im Streit um finanzielle Forderungen wegen der geplatzten Pkw-Maut greift der Bund zu zusätzlichen rechtlichen Mitteln. Es geht um die Frage, ob der Bund für Entschädigung aufkommen muss.

 Die gescheiterte Maut hat ein Nachspiel.

Die gescheiterte Maut hat ein Nachspiel.

Foto: dpa/Jens Büttner

Zur Einleitung eines Schiedsverfahrens wurde gegen die inzwischen gekündigten Betreiber des Mautsystems Schiedsklage eingereicht, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit wolle man feststellen lassen, dass den Betreibern „keinerlei Erstattungs- und Entschädigungsforderungen gegenüber dem Bund zustehen“.

Zunächst waren Versuche für eine interne Streitbeilegung mit den Firmen Kapsch und CTS Eventim gescheitert, die 560 Millionen Euro fordern. Zuerst berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber.

Wie die Pkw-Maut in Europa gehandhabt wird
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Wie die Pkw-Maut in Europa gehandhabt wird

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Der Bund hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut 2018 geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte die Maut Mitte Juni 2019, direkt nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge. Der Bund weist die Forderungen der Firmen zurück und macht außerdem Vertragsstrafen unter anderem wegen nicht erfüllter Leistungen geltend.

(lukra/dpa)
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