Nächste Schlappe für Boris Johnson Der Rechtsstaat schlägt zurück

London · Der Supreme Court hat Boris Johnson eine krachende Niederlage zugefügt. Er habe das Parlament durch die Zwangspause behindern wollen, entschied das oberste Gericht.

Demonstranten vor dem Supreme Court in London.

Demonstranten vor dem Supreme Court in London.

Foto: AP/Matt Dunham

Es hätte gar nicht schlimmer ausgehen können für Boris Johnson. Der britische Premierminister erlitt vor dem Supreme Court in London eine Niederlage auf ganzer Linie. Der oberste Gerichtshof des Vereinten Königreichs fällte am Dienstag ein historisches Urteil. Elf Richter unter dem Vorsitz der Lordrichterin Baroness Hale kamen einstimmig zu dem Schluss, dass die von Johnson angeordnete Zwangspause des britischen Unterhauses ungesetzlich und somit null und nichtig sei. Die sogenannte Prorogation sei, da rechtswidrig, gar nicht erst in Kraft getreten. Somit gilt für beide Kammern des Parlaments: Sie tagen noch. Boris Johnson habe die Queen getäuscht, befand das Gericht.

Ende August hatte Johnson die Prorogation bei Elizabeth II. unter dem Vorwand beantragt, die Suspendierung zur Vorbereitung der sogenannten Queen‘s Speech, der Regierungserklärung, zu benötigen. Mit deren Verlesung sollte am 14. Oktober das Parlament wieder eröffnet werden.

Jetzt ist amtlich: Johnson wollte das Parlament in erster Linie zum Schweigen bringen. Die Prorogation sei rechtswidrig, sagte Lordrichterin Hale, „weil sie den Effekt hatte, das Parlament in seinen konstitutionellen Funktionen ohne vernünftige Rechtfertigung zu behindern“.

Der Supreme Court bestätigte damit vollumfänglich und letztinstanzlich die vorherige Entscheidung des schottischen Court of Session. Und es wies ein weiteres Urteil des Londoner High Court zurück, der argumentiert hatte, dass die Aussetzung des Parlaments eine rein politische Entscheidung gewesen sei, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von Gerichten falle. Damit traf der Supreme Court eine grundsätzliche Richtungsentscheidung. Die Richter erklärten sich für zuständig und die Prorogation für justiziabel. Soll heißen: Sie fällt unter die Kompetenz der Gerichte, die ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Das Urteil verteidigt ein fundamentales Verfassungsprinzip: die Souveränität des Parlaments. Und es unterstreicht ein weiteres fundamentales Prinzip: dass die Regierung gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist. Johnsons Prorogation habe beide Prinzipien verletzt.

„Ein großer Tag für die Demokratie“, jubelte Ian Blackforrd, der Fraktionsvorsitzende der schottischen SNP, vor dem Supreme Court in London. An seiner Seite stand Gina Miller, die den Fall vor Gericht gebracht hatte und jetzt zum zweiten Mal als Siegerin dasteht. Denn Miller hatte schon 2017 die damalige Regierung von Theresa May dazu zwingen können, die Zustimmung des Parlaments für den Brexit-Antrag einzuholen.

Parlamentspräsident John Bercow, der Speaker des Unterhauses, gab bekannt, die Volksvertreter unverzüglich wieder einberufen zu wollen. Schon an diesem Mittwochmittag soll das Unterhaus wieder tagen.

„Boris Johnson wurde niemals vom Volk gewählt“, sagte Ian Blackford. „Er sollte jetzt den ehrenhaften Weg wählen und zurücktreten.“ Die Chefin der Liberaldemokraten Jo Swinson erklärte Johnson „nicht fit für sein Amt“. Und auch Oppositionsführer und Labour-Chef Jeremy Corbyn verlangte den Abgang des Premierministers. „Ich lade Boris Johnson ein“, sagte Corbyn auf dem Labour-Parteitag in Brighton, „seine Position zu überdenken. Und der Premierminister mit der kürzesten Amtszeit zu werden, den es jemals gegeben hat.“

Johnson dagegen will alles tun, um den Negativrekord eines Premierministers von 119 Tagen im Amt nicht zu unterbieten. Der Tory-Politiker George Canning hatte im August 1827 für seine kurze Amtszeit immerhin die plausible Entschuldigung, an einer Lungenentzündung verstorben zu sein.

Der unbeirrt amtierende Premierminister Boris Johnson ist zur Zeit beim UN-Gipfel in New York. Er hatte vor dem Urteil schon versichert, auf jeden Fall im Amt bleiben zu wollen, und die Prorogation erneut damit begründet, die Queen‘s Speech vorbereiten zu wollen. Doch nachdem die obersten Richter und Richterinnen des Königreichs seine Argumente einstimmig und in vollem Umfang zurückgewiesen haben, wird der Druck auf Johnson wachsen, die Konsequenzen zu ziehen. Die Ausgabe der Londoner Zeitung „Evening Standard“ am Dienstagnachmittag hatte ein Bild von Boris Johnson auf der Titelseite mit einem einzigen Wort als Überschrift: „Schuldig“.

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