Höxter-Prozess in Paderborn Staatsanwaltschaft sieht Anklage durch Expertenaussage gestützt

Paderborn · Ein Rechtsmediziner bestätigte im Höxter-Prozess vor dem Landgericht Paderborn, dass Susanne F. durch eine schnelle Operation hätte gerettet werden können.

 Der Angeklagte Wilfried W. (l.) mit Rechtsanwalt Dr. Detlev Binder. (Archivbild)

Der Angeklagte Wilfried W. (l.) mit Rechtsanwalt Dr. Detlev Binder. (Archivbild)

Foto: dpa/Friso Gentsch

Im Mordprozess um das „Horrorhaus“ von Höxter sieht die Staatsanwaltschaft den Anklagepunkt Töten durch Unterlassen von der Aussage eines weiteren Experten gestützt. Die Ausführungen des Leiters der Rechtsmedizin der Uniklinik Essen, Thomas Bajanowski, belegten, dass der Tod von Susanne F. durch eine schnelle Operation hätte verhindert werden können, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Dienstag am Rande des Prozesses beim Landgericht Paderborn.

Im Verfahren hatten sich bislang ein Rechtsmediziner der Uni Göttingen und ein Neurologe der Uni Münster unterschiedlich dazu geäußert, ob der Tod einer Frau aus Niedersachsen hätte verhindert werden können.

Susanne F. war im April 2016 nach Stößen gegen den Kopf mit Hirnblutungen, unterkühlt und körperlich geschwächt in einem Krankenhaus gestorben. Die Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. wollten laut Anklage die Frau nicht ins Krankenhaus, sondern in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim fahren. Sie waren aber mit einer Autopanne liegengeblieben. Sie hatten erst dann die Rettungskräfte gerufen und waren somit letztlich aufgeflogen.

(hsr/dpa)
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