Bundesverfassungsgericht Karlsruhe stärkt Adoptionsrecht Homosexueller

Karlsruhe · Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption durch Schwule und Lesben widerspreche dem Recht auf Gleichbehandung des Grundgesetzes, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig am Dienstag in Karlsruhe.

Coming-out: Queere Promis und was sie selbst dazu sagen
31 Bilder

Was queere Promis über ihr Coming-out sagen

31 Bilder
Foto: Jennifer Fey
(KNA/AFP/dpa/csr/das)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort