Bundesrat kritisiert Entwurf Länder fordern Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz

Berlin · Das geplante Bundesklimaschutzgesetz geht den Ländern nicht weit genug. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen, unter anderem in Bezug auf die Verteilung der finanziellen Lasten.

 Abgeordnete und Ministerpräsidenten der Länder verfolgen während der Bundesratssitzung die Redebeiträge zum Bundesklimaschutzgesetz.

Abgeordnete und Ministerpräsidenten der Länder verfolgen während der Bundesratssitzung die Redebeiträge zum Bundesklimaschutzgesetz.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am geplanten Bundesklimaschutzgesetz. Die bisher geplanten Regelungen würden dem Ziel, die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der Menschen abzumildern, noch nicht ausreichend gerecht werden, erklärte die Länderkammer nach einer längeren, ersten Beratung des geplanten Gesetzes an diesem Freitag. Der Bundesrat mahnte darüber hinaus eine faire und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an. So müsse der Bund etwa bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen. Außerdem äußerten die Länder die Erwartung, dass der Bund die zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand mit angemessenen Förderprogrammen auffange.

Der Regierungsentwurf für eine Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes sieht vor, dass Deutschland bis 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent sinken. Im Jahr 2045 – und damit fünf Jahre früher als in der geltenden Gesetzesfassung – soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau erreicht sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeiträume ab 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 entschieden die Richter in Karlsruhe, dass die maßgeblichen Vorgaben des geltenden Gesetzes mit den Grundrechten unvereinbar seien, soweit eine solche Fortschreibung fehle. Nur knapp zwei Wochen später hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für ein geändertes Klimagesetz vorgelegt.

Im weiteren Verfahren wird die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen und diese dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

(c-st/dpa)
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