"Unerwünschte Mitnahmeeffekte" Bundesrechnungshof kritisiert Maßnahmen der Regierung scharf

Berlin · Ob Masken-Erstattungen, Ausgleichszahlungen oder Schnelltest-Betrug: Der Bundesrechnungshof moniert mit deutlichen Worten eine Reihe von Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie.

 Eine Mitarbeiterin nimmt einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest (Symbolbild).

Eine Mitarbeiterin nimmt einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest (Symbolbild).

Foto: dpa/Kira Hofmann

"Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten", heißt es laut "Welt" vom Donnerstag in einem Bericht der Rechnungsprüfer.

Etwa hätte die Erstattung in Höhe von sechs Euro pro Schutzmaske "zu einer deutlichen Uberkompensation zu Gunsten der Apotheken" geführt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Gleiches gelte fur den ab Februar auf 3,90 Euro pro Maske abgesenkten Erstattungsbetrag.

Auch das System der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser habe "unerwünschte Mitnahmeeffekte" eröffnet. Zugleich sei das Gesundheitsministerium "bis heute nicht in der Lage (...), die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln", kritisieren die Rechnungsprüfer laut "Welt".

Der Bundesrechnungshof erkennt demnach zwar an, dass unbürokratische Finanzhilfen nötig waren. "Die gezielte Steuerung und laufende Kontrolle der eingesetzten Mittel" müsse jedoch stets gewährleistet bleiben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war zuletzt auch wegen zahlreichen Betrugsfällen in Corona-Testzentren in die Kritik geraten. Nach Informationen der Funke Mediengruppe will Spahn darauf nun mit weniger Geld pro Test reagieren: Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnelltest abrechnen können. Das gehe aus der Neufassung der Corona-Testverordnung hervor, berichteten die Zeitungen am Donnerstag.

Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden, etwa indem die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen. Auch soll es mehr Kontrollen geben: "Die Kassenärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen", zitieren die Funke Medien dazu aus der Verordnung. Bei Betrugsverdacht soll umgehend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

(felt/AFP)
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