Nach „Upskirting“ auf Mallorca Deutscher darf bis 2031 nicht nach Spanien reisen

Palma de Mallorca · Ein 52 Jahre alter Deutscher hat auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca einer Minderjährigen heimlich unter den Rock gefilmt – mit drastischen Folgen.

 Menschen sonnen am Strand am Mallorca (Symbolfoto).

Menschen sonnen am Strand am Mallorca (Symbolfoto).

Foto: dpa/Clara Margais

Der Mann darf wegen des „Upskirtings“ für die nächsten zehn Jahre nicht mehr nach Spanien reisen. Ein Richter in Palma habe den Deutschen am Dienstag zunächst zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, berichteten die Regionalzeitung „Diario de Mallorca“ und andere Medien am Mittwoch unter Berufung auf die Justiz der spanischen Urlaubsinsel. Die Strafe sei dann in ein zehnjähriges Einreiseverbot umgewandelt worden. Der geständige Mann habe per Videokonferenz von Deutschland aus am Verfahren teilgenommen und das Urteil akzeptiert.

Die Tat liegt schon etwas länger zurück: Das Sicherheitspersonal eines Einkaufszentrums der mallorquinischen Hauptstadt hatte den Angaben zufolge den Mann im September 2019 dabei erwischt, als er einem 14 Jahre alten Mädchen mit dem Handy heimlich unter den Rock filmte. Bei seiner Festnahme durch die herbeigerufene Polizei habe er ausgesagt, dass er Youtuber sei und im Netz Aufnahmen von heimlich gefilmten Frauen und Mädchen veröffentliche. Der Mann wurde damals in Palma zwei Tage lang in Polizeigewahrsam genommen, durfte aber noch vor Beginn seines Prozesses in die Heimat zurückfliegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen vier Jahre Haft gefordert. Der Mann muss den Berichten zufolge auch eine Geldstrafe in Höhe von 4860 Euro und dem jungen Opfer eine Entschädigung von 1000 Euro zahlen.

Andere Opfer des Mannes, der den Beamten bei seiner Festnahme seine jüngsten Aufnahmen auf Mallorca gezeigt hatte, habe die Polizei nicht identifizieren können, hieß es. Woher in Deutschland der Mann genau stammt, ob er zur Tatzeit auf Mallorca wohnte oder sich als Tourist dort aufhielt, konnte ein Justizsprecher auf Anfrage nicht sagen.

Heimliches Filmen oder Fotografieren unter den Rock (das sogenannte Upskirting) oder in den Ausschnitt war in Deutschland bis vor kurzem meist keine Straftat. Der Bundesrat billigte im September eine Gesetzesverschärfung. Herstellung und auch Weiterverbreitung solcher Aufnahmen können nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

(mba/dpa)
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