Niederrhein 21.000 Unterschriften gegen Outlet Center Duisburg

Niederrhein · Rund 21.000 Unterschriften haben die Verantwortlichen des Duisburger Bündnis "Ja zu Duisburg" gegen ein Designer Outlet Center gestern im Duisburg Rathaus an Rechtsamtsleiter Heinrich Janßen übergeben. Nun muss der Rat der Stadt Duisburg entscheiden, ob er sein Vorhaben, auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände ein DOC zu bauen, über Bord wirft, oder die Bürger darüber abstimmen lässt. Am 20. März hatte ein Duisburger Bündnis den Antrag für einen Bürgerentscheid an die Stadt übergeben. Ziel ist es, den Grundsatzbeschluss des Rates zum Bau des Centers aufzuheben. Offiziell haben die Outletgegner bis zum morgigen Christi Himmelfahrt Zeit, genügend Stimmen zu sammeln, da dies aber ein Feiertag ist, wurden die Stimmen gestern übergeben.

10.879 gültige Unterschriften, also drei Prozent der aktuell 362.655 Wahlberechtigten Duisburger Bürger, mussten gesammelt werden. Laut "Ja-zu-Duisburg" haben etwa 21.000 Duisburger in den vergangenen sechs Wochen für das Bürgerbegehren unterschrieben, das habe eine Zählung am Wochenende ergeben, heißt es. Knapp 19.800 Unterschriften seien dabei netto übrig geblieben - damit wurde das angestrebte Ziel von 13.000 weit übertroffen. "Es ist einfach überwältigend zu sehen, wie viele Bürger den Erhalt und die Attraktivierung unserer Innenstadt zu ihrem Thema gemacht haben", sagt Gerd Schwemm, einer der Verantwortlichen des Bürgerbegehrens und Fraktionsgeschäftsführer der Grünen. Das sei ein deutliches Zeichen für mehr und direkte Demokratie, die zeige, dass die Duisburger selbst über die Gestaltung ihrer Stadt eintscheiden wollten.

Ist das Bürgerbegehren in Form und Inhalt korrekt eingereicht worden, also kommt auch die Stadt nach ihrer Auszählung auf 10.879 gültige Unterschriften, muss sich der Rat der Stadt erneut mit dem Thema befassen. Dann hat er die Möglichkeit, sich dem Bürgerbegehren anzuschließen. Sollte das nicht der Fall sein, folgt ein Bürgerentscheid. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchgeführt werden. Dann wird erneut abgestimmt, und zwar muss die Mehrheit der Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren ihr Kreuzchen machen. Diese Mehrheit muss mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Mitarbeiter des Wahlamtes und des Rechtsamtes werden nun die Unterschriften überprüfen. Gelingt dies bis zur Ratssitzung am 3. Juli, muss der Rat entscheiden, ob er seinen Beschluss vom 1. Februar zurückzieht oder die Bürger in einem Entscheid über den Bau eines Outlet-Centers entscheiden lässt. Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen, soll der Entscheid zeitgleich mit der vorgezogenen Wahl des Oberbürgermeisters und der Bundestagswahl im September stattfinden.

(RP)
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