Wegen fehlender Beweise Freispruch für 32-Jährigen aus Wermelskirchen

Wermelskirchen · Manchmal steht eine Anklage im Raum, für die sich dann aber keinerlei Belege finden lassen. Die Folge ist in der Regel ein Freispruch. So geschehen vor dem Amtsgericht, als ein 32-jähriger Familienvater sich in einem Fall von Körperverletzung und Bedrohung auf der Anklagebank wiederfand.

 Es gab einen Freispruch für den Familienvater.

Es gab einen Freispruch für den Familienvater.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Der arbeitslose Mann auf der Anklagebank soll seine Frau am 5. Mai dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in der Innenstadt im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen Faustschlag ins Gesicht und einen Fußtritt an die Hüfte gegeben haben. Außerdem soll er in der Folge Todesdrohungen gegen seine Frau und deren Familie geäußert haben.

Der Mann bestritt nicht, dass es die Auseinandersetzung gegeben habe. „Ich habe aber noch niemals die Hand gegen meine Frau erhoben. Und auch die angeblichen Drohungen habe ich nicht ausgesprochen“, sagte der 32-Jährige. Die Staatsanwältin wollte wissen, warum denn dann die Polizei gerufen worden sei. „Die Diskussion wurde immer lauter. Meine Frau hat sich vermutlich gedacht, dass die Polizei dann als Schlichter auftreten könnte“, sagte der Angeklagte. Die Familie wohne schon länger in der Wohnung in der Innenstadt. „Ich habe viele Nachbarn, die bezeugen können, dass ich niemals gewalttätig geworden bin“, sagte der Angeklagte.

Nun waren weder die Polizei noch die Nachbarn anwesend, als die besagte Situation geschehen sein soll. In so einem Fall könnte nur die weitere Beteiligte, also die Ehefrau, Licht ins Dunkel bringen. Diese war auch als Zeugin geladen, machte allerdings von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Ich will nicht aussagen, weil es nichts auszusagen gibt. Es ist nichts passiert“, sagte die angeblich geschädigte Frau.

Die Staatsanwältin konnte sich im Anschluss daran in ihrem Plädoyer entsprechend kurz fassen. „Der Angeklagte hat die Tat bestritten, es gibt keine Beweise und keine weiteren Aussagen – daher beantrage ich, den Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung und der Bedrohung freizusprechen“, sagte sie.

Der Anwalt des Angeklagten schloss sich dem natürlich genauso an wie letztlich die Richterin.

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