Verfahren in Wermelskirchen Milde Geldstrafe für Klaps auf den Po

Wermelskirchen · Ein 33-jähriger Angeklagter räumte die Vorwürfe der sexuellen Belästigung vor Gericht vollumfänglich ein. Der Mann gab an, sich seit fast drei Jahren unter gesetzlicher Betreuung zu befinden.

 Das Amtsgericht in Wermelskirchen.

Das Amtsgericht in Wermelskirchen.

Foto: Tim Kronner

Sexuelle Belästigung ist niemals ein Kavaliersdelikt. Die Erfahrung musste auch ein 33-jähriger Mann aus Wermelskirchen machen, der sich vor dem Amtsgericht wegen eines Vorfalls im Dezember vor zwei Jahren verantworten musste. Zwei Tage vor Weihnachten 2018 war der Mann auf einem Wanderparkplatz bei Wermelskirchen gewesen. Dort habe er nach eigenen Angaben „einfach nur spazieren gehen“ wollen, als zwei junge Frauen dort auftauchten. Laut Anklageschrift habe der 33-Jährige dann eine der beiden Frauen im Vorbeigehen am Gesäß berührt, woraufhin er sich schnell in den benachbarten Wald entfernt habe. Der Angeklagte, der sowohl von einem Anwalt als auch von seinem Betreuer begleitet wurde, räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein.

Der 33-Jährige gab an, sich seit fast drei Jahren unter gesetzlicher Betreuung zu befinden. „Bei mir wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert“, sagte der Angeklagte, der auch seit acht Monaten medikamentös behandelt werde. „Wie lange haben Sie die Krankheit schon?“, wollte die Staatsanwältin wissen. „Seit etwa 2016“, so der 33-Jährige mit leiser Stimme. Sein Betreuer erklärte, dass der Angeklagte ein sehr zugänglicher Mensch sei, der jedoch immer wieder den Bezug zur Realität verliere. Er sei beinahe froh, dass sich die Schlinge um ihn enger ziehe – wie etwa durch die Gerichtsverhandlung. „Dadurch wird ihm klar, dass es wichtig sei, sich therapeutisch behandeln zu lassen. Ich habe ihm klar gemacht, dass ich ihm in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie nicht helfen kann“, sagte der Betreuer.

In der Folge berichtete der Betreuer über die diversen Anstrengungen, die er mit dem 33-Jährigen unternommen habe. So solle er bald in die Werkstatt der Lebenshilfe zur Arbeit gehen können, um seinem Leben Struktur zu geben. Zusammen mit Therapie und der Medikation könnten die psychotischen Schübe unter Kontrolle gehalten werden. Der 33-Jährige zeigte sich auch sehr einsichtig über sein Fehlverhalten. „Ich habe ihn gefragt, ob er versteht, warum er heute vor Gericht muss. Er hat deutlich gesagt, dass er wisse, dass er sich falsch verhalten habe“, sagte der Betreuer. Er ergänzte: „Er ist ein sehr einsamer Mensch, dazu kommt seine Erkrankung, die es nicht einfacher macht.“

Das sei alles sehr erfreulich und positiv, sagte die Staatsanwältin. Dennoch müsse die Tat als solche und losgelöst von der Erkrankung bewertet werden. Denn, da waren sich alle einig, ein solcher Fehltritt könne auch einem gesunden Mann passieren. Die Staatsanwältin forderte eine milde Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 10 Euro, was auch der Verteidiger in sein Plädoyer übernahm. Dem entsprach die Richterinb in ihrem Urteil.

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