Wermelskirchen Gab es Grund für Bestechung?

Wermelskirchen · Gab es überhaupt einen Grund, die Aufsichtsräte und Geschäftsführer zu bestechen? Mussten sich die großen Gaslieferanten des Wohlwollens der regionalen Unternehmen versichern? Wie frei war der Gasmarkt in den betreffenden Jahren? Diesen Fragen ist das Gummersbacher Amtsgericht im Prozess um die "Lustreisen" der bergischen Gasgesellschaften nachgegangen.

Angeklagt dort ist auch der Wermelskirchener Kommunalpolitiker Hermann Opitz, einst Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke. Am Ende des Prozesstages war zumindest eines sicher: Die beanstandeten Gremienreisen fanden in einem Zeitraum statt, der von einer fortschreitenden Liberalisierung des Gasmarkts geprägt war. Doch ob die oberbergischen Gasversorger den Lieferanten hätten wechseln können, blieb noch ungeklärt.

Als Sachverständiger sagte Gerrit Volk von der Bundesnetzagentur in Bonn aus: Der von den beiden großen Importeuren Thyssen- und Ruhrgras beherrschte Markt habe 1998 durch die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes einen ersten Anstoß zur Öffnung bekommen. Die Monopolisten mussten ihre Leitungen anderen zur Verfügung stellen. Um die Liberalisierung zu beschleunigen, wurde 2005 nach gelegt und den EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben, den Netzzugang zu regulieren. Allen Anbietern stehen heute Netzgesellschaften als Ansprechpartner zur Verfügung.

Behandelt wurde in der jüngsten Sitzung auch die Frage, wie viel Verrgnügen mit den Bohrinselbesichtigungen der Aufsichtsräte in Norwegen verbunden war. Die Anwälte haben mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eher ungemütliche Fachexkursionen als um "Lustreisen" gehandelt habe — was von der Staatsanwalt schaft skeptisch kommentiert wurde. Verteidiger Markus Rheinländer wollte denn auch nicht von "Strapazen" sprechen und schränkte ein: "Nun, das war kein Dschungelcamp."

Freitag sollen erste Zeugenaussagen näheren Aufschluss über Art und Zweck der Reisen geben.

(RP)
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