Beschränkungen, Kontrollen, Tests Was nun für Reisende in Corona-Zeiten gilt

Berlin · Angesichts der gefährlichen Corona-Lage soll auf Reisen so weit es geht verzichtet werden. Ein generelles Verbot vom Urlaub im Ausland hat die Bundesregierung zwar nicht verhängt. Dennoch gelten seit diesem Dienstag verschärfte Testpflichten.

 Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test.

Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ostern steht vor der Tür, doch die Feiertage werden von Einschränkungen geprägt sein. Denn die Corona-Lage ist durch gefährliche Virusvarianten und deren rasante Verbreitung so angespannt wie nie. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach gar von einer neuen Pandemie. Besonders das Reisen soll deshalb so weit es geht verhindert werden. Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss vom 22. März heißt es dazu, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt“ werden müsse. Ein Überblick, was nun beim Reisen gilt.

Kann man derzeit überhaupt ins Ausland reisen?

Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sind die konkreten Reiseauflagen von der Virus-Lage im jeweiligen Reiseland abhängig. Je nach Infektionszahlen und Verbreitung von Mutationen kann die Bundesregierung Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete einstufen. Derzeit fallen rund 160 Länder weltweit in eine dieser drei Kategorien. Da es jeden Sonntag Veränderungen gibt, sollte man sich auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts, www.rki.de, über den aktuellen Stand informieren. Seit vergangenem Sonntag gilt nun auch Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort zuletzt knapp unter 400.

Was gilt nun bei der Einreise aus Frankreich?

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet wie Frankreich einreist, muss schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Zudem gilt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die man auf der Webseite  www.einreiseanmeldung.de ausfüllen kann. Die Quarantäneregeln ändern sich von der Hochstufung eines Risikogebiets zum Hochinzidenzgebiet allerdings nicht. Wer also aus Frankreich einreist, muss sich weiterhin zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Allerdings ist es möglich, sich nach fünf Tagen „freizutesten“.

Wie werden die Regeln bei der Einreise kontrolliert?

Anders als an der Grenze zu Tschechien gibt es zu Frankreich keine stationären Grenzkontrollen. Die Bundespolizei führt dort nur stichprobenartige Kontrollen im Zuge der Schleierfahndung durch. Die Polizeigewerkschaft (GdP) hält eine ausreichende Kontrolle der geltenden Regeln dadurch nicht für möglich. „Natürlich liegt das Augenmerk nun mehr darauf, ob Masken getragen werden oder was der Grund der Einreise ist. Um eine lückenlose Kontrolle durchzuführen, reicht das aber nicht aus“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. „Damit kann man die Einhaltung der Corona-Auflagen und das Vorliegen eines Negativ-Tests nicht vollumfänglich kontrollieren“, so Roßkopf. Auf die Frage, warum die Pflicht zu Quarantäne, Tests und digitaler Einreiseanmeldung nicht flächendeckend kontrolliert werde, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag in Berlin: „Das wäre absolut unverhältnismäßig.“

 Wie sieht es mit den Grenzen zu Tschechien und Österreich aus?

Die stationären Kontrollen zu Tschechien wurden bis zum 14. April verlängert, wie Seehofer am Dienstag mitteilte. Die Infektionszahlen gerade in Gebieten nahe der Grenze zu Deutschland seien nach wie vor viel zu hoch, so Seehofer. Tschechien wurde am Sonntag zwar aus der höchsten Kategorie Virusvariantengebiet heruntergestuft, gilt aber noch immer als Hochinzidenzgebiet. Die Kontrollen zum österreichischen Bundesland Tirol wurden dagegen ganz beendet.

Welche Regeln gelten bei Einreise per Flugzeug?

Seit diesem Dienstag müssen alle Flugreisenden nach Deutschland, unabhängig vom Abflugort, einen negativen Test vorlegen. Das kann sowohl ein PCR-Test als auch ein Schnelltest sein. Der Abstrich darf höchstens 48 Stunden alt sein, bezahlen müssen die Reisenden die Tests selbst. Für die Kontrolle sind die Fluggesellschaften zuständig, doch die Bundespolizei kontrolliert zusätzlich bei der Ankunft am Flughafen. Verstöße gegen die Testpflichten gelten generell als Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob man auf dem Luft- oder Landweg einreist. Es können hohe Bußgelder im fünfstelligen Bereich anfallen, die genaue Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes.

Was ist aus dem generellen Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland geworden?

Um die weitere Virusverbreitung zu verhindern, hatte die Bundesregierung in Erwägung gezogen, Reisen aus dem Ausland ganz zu verbieten. Das ist nun vom Tisch. Derzeit plant die Bundesregierung in diesem Punkt keine rechtliche Nachschärfung. Zuvor hatte die Bundeskanzlerin die zuständigen Ministerien gebeten, die juristischen Möglichkeiten eines solchen Verbots touristischer Reisen zu prüfen. Bundesinnenminister Horst Seehofer, dessen Haus in die Prüfung eingebunden war, hält Reisen zu Ostern dennoch für nicht geboten. „Ich würde auch empfehlen, von Urlaubsreisen abzusehen - auch zum eigenen Schutz“, sagte Seehofer am Dienstag.

Welche Aussichten gibt es für den Urlaub im Sommer?

Die Frage nach den Perspektiven für Sommerurlaub kam durch eine Äußerung von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) auf. Braun geht davon aus, dass Reisen ab August wieder möglich sein werden – was sehr spät wäre. „Ich rechne damit, dass die entlastende Wirkung durch das Impfen und durch den Beginn der warmen Jahreszeit im Mai spürbar sein wird“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. Zu Pfingsten werde man die ersten positiven Effekte sehen, vorausgesetzt, die Situation laufe bis dahin nicht aus dem Ruder. „Ich halte es für realistisch, dass im August Reisen wieder möglich sind“, so Braun. Innenminister Seehofer zeigte sich am Dienstag zögerlich. „Ich war immer sehr zurückhaltend in einer Pandemie, deren ganze Wechselwirkungen schwer einzuschätzen sind, mit Terminplänen zu arbeiten“, sagte er.  „Aber ich hoffe, dass wir im Sommer in einer anderen Situation sind als jetzt vor Ostern. Das würde ja bedeuten, wenn wir in keiner anderen Situation sind, dass alle unsere Maßnahmen fehlgeschlagen sind“, so Seehofer.

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