Wermelskirchen Baukultur soll geschützt werden

Wermelskirchen · Die Stadtverwaltung bereitet eine Gestaltungssatzung für den Bereich Markt und die umliegenden Straßenabschnitte vor. Doch zuvor muss für jedes Gebäude eine Art Steckbrief erstellt werden. Der Satzungstext liegt bereits vor.

 Blick von der Kölner Straße in Richtung Markt - auch hier soll voraussichtlich die Gestaltungssatzung gelten (l). Höher und größer wurde an der Oberen Remscheider Straße gebaut, Auch diese Gebäude sind stadtbildprägend.

Blick von der Kölner Straße in Richtung Markt - auch hier soll voraussichtlich die Gestaltungssatzung gelten (l). Höher und größer wurde an der Oberen Remscheider Straße gebaut, Auch diese Gebäude sind stadtbildprägend.

Foto: Solveig Pudelski

Ob bergische Fachwerkhäuser oder prachtvolle Gründerzeitvillen - als schöne Städte gelten solche Kommunen, die historische Baukultur nicht nur unter Denkmalschutz stellen, sondern architektonischem Wildwuchs mit einer Gestaltungssatzung vorbeugen. Auch in Wermelskirchen soll kleineren oder großeren Sünden bei Um- und Neubauten inmitten von schützenswerten bergischen Ensembles ein Riegel vorgeschoben werden. Der erste Bereich, der geschützt werden soll, ist der Markt mit der Stadtkirche und seinen alten, typisch bergischen Häusern drumherum. Daran wird nun schon länger gearbeitet.

Dass dies einiger Vorarbeit bedarf, erläuterte Florian Leßke, Amtsleiter für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.

Der Satzungstext, die rechtliche Klammer, wie Leßke sagt, liege zwar vor. Aber mit Leben gefüllt wird er erst mit einer detaillierten Bestandsaufnahme der Gebäude und einem ausführlichen Gestaltungshandbuch. Diese vorbereitenden Arbeiten seien förderfähig.

 Bilderbuch-Motiv schlechthin: Der Bereich rund um den "Bergischen Löwen" am Markt ist mit seinen historischen, bergischen Häusern besonders schützenswert.

Bilderbuch-Motiv schlechthin: Der Bereich rund um den "Bergischen Löwen" am Markt ist mit seinen historischen, bergischen Häusern besonders schützenswert.

Foto: Solveig Pudelski

Bei dem Geltungsbereich der Satzung handelt es sich um das Herz der Innenstadt mit seinem bergischen Charakter: Markt/In den Steinen, Teile der Berliner Straße, der Oberen Remscheider Straße, der Kölner Straße, Taubengasse, Stockhauser- und der Carl-Leverkus-Straße. Alle Häuser in diesem Bereich werden dokumentiert. In einem Steckbrief werden Informationen zu Dachform, Baumaterial, Baujahr, Form und Ausrichtung der Fenster, Farbe des Daches, Gesimse oder der Fensterrahmen der einzelnen Gebäude festgehalten. So entsteht ein Gesamtbild über die Gestaltung des Marktbereiches. Es gelte genau diese bauliche Identität der Stadt zu erhalten.

Es soll für jeden, vor allem für die Eigentümer, nachvollziehbar sein, welche Vorgaben gemacht werden und warum sie Sinn machen. "Solche Satzungen sind auch in rechtlicher Hinsicht diffizil", sagte Leßke. Die Bestandsaufnahme und das Gestaltungshandbuch müssten umfangreich sein, um eine Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Außerdem müsse man mit der Satzung den Spagat schaffen, einerseits das Stadtbild zu erhalten und Entwicklungen zu lenken, andererseits aber auch einen adäquaten Umgang mit den Eigentümern zu gewährleisten. Sondiert werde, welche Fördermöglichkeiten es im Zusammenhang mit dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept gibt, an dem derzeit in Form von Workshops mit vielen Beteiligten gearbeitet wird. Zu prüfen sei, ob zum Beispiel ein Fassadenprogramm aufgelegt werden könne, was ebenfalls förderfähig sei.

Wermelskirchen: Baukultur soll geschützt werden
Foto: Solveig Pudelski

Es sei wichtig, den bergischen Charakter der Stadt zu erhalten und zu schützen, "da sind dicke Bretter zu bohren", sagte Randolph Schmidt (CDU). Auch Jochen Bilstein (SPD) hob die Bedeutung einer solchen Satzung hervor: "Wir müssen sie hinbekommen, damit nicht noch mehr kaputtgeht."

Martin Bosbach (CDU) regte an, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung verschiedene Varianten von Fördermöglichkeiten umfasst. Denn immerhin bedeute die Satzung einen Eingriff in Eigentumsverhältnisse. In diesem Zusammenhang schlug Ausschussvorsitzender Bernhard Schulte (SPD) vor, Fördermöglichkeiten durch das Integrierte Handlungskonzept auszuloten.

(pd)
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