Diskussion in Schwalmtal Schülerspezialverkehr für alle zu öffnen, wäre aussichtslos

Schwalmtal · In Schwalmtal ist die Öffnung des Schülerspezialverkehrs für alle vom Tisch. Dies wäre nur über Sonderlinien möglich. Aber um diese einzurichten, müsste der Verkehrsbetreiber des ÖPNV zustimmen.

 44 Prozent der Schüler in Schwalmtal fahren mit Schulbus oder Schokoticket zur Schule. Die Gemeinde könnte auch Sonderlinien einrichten. RP-Foto: Buschkamp

44 Prozent der Schüler in Schwalmtal fahren mit Schulbus oder Schokoticket zur Schule. Die Gemeinde könnte auch Sonderlinien einrichten. RP-Foto: Buschkamp

Foto: Daniela Buschkamp

In Schwalmtal wird es keine Öffnung des Schülerspezialverkehrs für alle Schüler gegen Entgelt geben.

Die Gemeindeverwaltung hatte dazu auf Anregung der Bündnisgrünen eine Anfrage an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die Antwort ist am Dienstag eingetroffen und Schwalmtals Bürgermeister Michael Pesch (CDU) interpretiert sie so: „Wir können den Schülerspezialverkehr nicht gegen Bezahlung öffnen. Damit würden wir gegen geltendes Recht des Personenbeförderungsgesetzes verstoßen.“ Eine mögliche kostenfreie Öffnung für alle Schüler sei laut Pesch aber nicht finanzierbar.

Immer wieder fragen Eltern bei der Gemeindeverwaltung an, ob nicht auch ihr Kind gegen Kostenerstattung den Schülerspezialverkehr nutzen könne, so Thomas Höpfner vom Fachbereich Schulen. Um in den Schulbus einsteigen zu können, gelten je nach Alter bestimmte Abstände zwischen Zuhause und Schule. In Schwalmtal haben von 2700 Schülern 44 Prozent einen Anspruch auf Beförderung, erläutert Höpfner. Sie würden den Schulbus oder das Schokoticket nutzen.

Im Personnenbeförderungsgesetz heißt es: „Die Genehmigungsbehörde (in dem Fall die Bezirksregierung) kann (die) Befreiung vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste erteilen, wenn dies im öffentlichen Verkehrsinteresse geboten und mit Rücksicht auf bestehende öffentliche Verkehrseinrichtungen wirtschaftlich vertretbar ist.“

Dazu erklärt eine Sprecherin der Bezirksregierung: „Grundsätzlich setzt der freigestellte Schülerspezialverkehr voraus, dass von den beförderten Personen kein Entgelt verlangt wird.“ Sobald Schüler befördert werden sollten, die ein Entgelt für die Beförderung leisten müssten (weil sie außerhalb des für Anspruchsberechtigte definierten Radius‘ wohnen), seien die Voraussetzungen des Personenförderungsgesetzes für die Freistellung nicht mehr gegeben.

„Um diese Schüler trotzdem – beispielsweise mittels Sonderlinienverkehr - transportieren zu können, müsste der Betreiber des Schülerverkehrs bei der Bezirksregierung einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung einreichen“, so die Sprecherin. Bei einem Anhörungsverfahren nach Paragraf 14 des Personenbeförderunggesetzes wären die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen der Region zu beteiligen, da das Personenbeförderungsgesetz einen Konkurrenzschutz für bestehende Nahverkehrsangebote biete. „Dabei ist nicht auszuschließen, dass die lokalen ÖPNV-Unternehmen Einwendungen gegen den beantragten Sonderlinienverkehr erheben und damit gebenenfalls eine Genehmigungserteilung verhindern.“ Laut Pesch und Höpfner bestünden keine Chancen auf einen solchen Sonderlinien-Betrieb.

(busch-)
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