Mehr als 1000 Linien betroffen LVR transportiert Förderschüler ohne Maske nicht – Eltern entsetzt

Köln · Förderschüler, die keine Maske tragen können, werden derzeit von einigen Trägern derzeit nicht zur Schule gefahren. Als Grund wird die Minimierung des Infektionsrisikos angeführt. Eltern sind empört – und bekommen Unterstützung vom Schulministerium.

 Eine behinderte Schülerin sitzt mit ihrem Rollstuhl im Klassenraum einer integrierten Gesamtschule (Symbolbild).

Eine behinderte Schülerin sitzt mit ihrem Rollstuhl im Klassenraum einer integrierten Gesamtschule (Symbolbild).

Foto: dpa/Holger Hollemann

Mehrere Elternverbände kritisieren eine Entscheidung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Förderschüler ohne Mund-Nasen-Schutz in der Corona-Zeit vom Schultransport auszuschließen. Es sei völlig unverständlich, dass der LVR und auch einige andere Schulträger ihre Fahrdienst-Leistungen für Kinder einstellten, die aufgrund ihrer Behinderungen oder krankheitsbedingt keine Maske tragen könnten, beklagen Vertreter von Inklusionsnetzwerken und der Landeselternkonferenz NRW in einer Mitteilung von Mittwoch.

Wie ein LVR-Sprecher bestätigte, hatte der Verband als Schulträger und Organisator des sogenannten Schülerspezialverkehrs auf mehr als 1000 Linien im Rheinland die Schulleitungen in der vergangenen Woche gebeten, die Eltern über diese Entscheidung zu informieren. Da der Transport mit PKW oder Kleinbussen durchgeführt werde, sei ein Mund-Nasen-Schutz zur Minimierung des Infektionsrisikos für die anderen häufig ebenfalls chronisch Erkrankten oder immungeschwächten Mitschüler notwendig.

Anders als in einem Linienbus oder in einer Straßenbahn könne man hier auch im Einzelfall keine Ausnahmen realisieren. Die Eltern müssten daher die Beförderung für jene Kinder sicherstellen, die von der Maskenpflicht befreit seien. Der Schülerspezialverkehr sei zudem eine freiwillige Leistung.

„Betroffene Familien empfinden das Vorgehen des LVR als massiven Vertrauensbruch“, heißt es in der Mitteilung der Elternvertreter. In der Umsetzung der Maskenpflicht würden ein Teil der Schülerinnen und Schüler einfach zurückgelassen. Dabei treffe es „vulnerable“ Schülergruppen, die keine Masken tragen können. Auch von Schulen in anderer Trägerschaft gebe es inzwischen Berichte über „sitzengelassene Förderschüler“.

Das Schulministerium stellte sich auf Anfrage auf die Seite der betroffenen Eltern. Wie es aus dem Ministerium hieß, gelte die Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung auch für den Schülerspezialverkehr, „aber nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“. In diesen Fällen sei ein ärztliches Attest vorzulegen. Sei das geschehen, sei ein Ausschluss vom Transport „nicht vorgesehen“.

(kess/dpa)
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