Tönisvorst/Willich Im Notfall gibt's für jeden Obdach

Tönisvorst/Willich · Derzeit hält sich die Nachfrage wegen des recht milden Winters in Grenzen. Doch was machen Obdachlose, wenn es wieder kälter wird? In Willich und Tönisvorst gibt es für Notfälle Wohneinheiten.

 Gerade in den Wintermonaten ist das Leben für Obdachlose auf der Straße schwierig. Die Städte und Gemeinden halten deswegen Notunterkünfte bereit.

Gerade in den Wintermonaten ist das Leben für Obdachlose auf der Straße schwierig. Die Städte und Gemeinden halten deswegen Notunterkünfte bereit.

Foto: dpa

Eine Wärmestube für Obdachlose, wie sie in Kempen angeboten wird, finden obdachlose Menschen, die "Platte machen", in Tönisvorst zwar nicht, aber trotzdem erhalten sie in der Apfelstadt bei Minustemperaturen und schlechter Witterung Obdach. "Wir haben keine Notfallschlafstellen und damit keine separate Unterbringung. Obdachlose werden bei uns in Wohneinheiten untergebracht, die wir generell vorhalten", erklärt die städtische Pressesprecherin Catharina Perchthaler.

Dabei handelt es sich um ganz normalen Wohnraum, der auch dazu dient, Menschen aufzunehmen, die aus welchen Gründen auch immer, kein Dach mehr über dem Kopf haben. Das kann der Brand der eigenen Wohnung sein oder der Fall, dass jemand aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wird und erst einmal eine Bleibe braucht. Bedarf an solchen Wohnungen liegt ebenso vor, wenn Räumungsklagen anstehen und jemand seine Wohnung verlassen muss. Droht einem Bürger nämlich eine Räumungsklage, so erhält das örtliche Sozialamt der Gemeinde oder der Stadt eine entsprechende Information, um tätig zu werden, um eine Obdachlosigkeit zu verhindern.

Ernst wird es dann, wenn der sogenannte Räumungstitel von einem Vermieter erwirkt wurde. Danach kann ein Gerichtsvollzieher eine Räumung einer Wohnung veranlassen. Kenntnisnahme von über 20 Räumungsklagen pro Jahr erhält die Gemeinde Tönisvorst. Räumungstermine sind es letztlich jährlich dann aber weniger. "Wenn der Fall eintritt, bekommt die Familie oder die Einzelperson eine Wohneinheit von unserer Liste der freien Wohnungen zugewiesen", informiert Perchthaler. Eine vorübergehende Zuweisung kann zudem erfolgen, wenn aufgrund von häuslicher Gewalt eine Wohnungsverweisung ergeht und der Verwiesene für eine bestimmte Zeit nicht mehr die Wohnung der Familie betreten darf. Aktuell nutzen vier Personen das städtische Angebot, wobei es sich allerdings nicht um den klassischen "Tippelbruder" handelt.

Obdachlosen, die tippeln, wie es volkstümlich beschrieben wird, hat die Stadt Willich ebenfalls nicht. "Das ist eine nicht erscheinende Personengruppe", berichtet Susanne Kamp, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend und Soziales der Stadt Willich. Aber auch in Willich gilt: Sollten Obdachlose, die "Platte machen", auftauchen und Hilfe aufgrund des Wetters benötigen, erfolgt eine Unterbringung in Wohneinheiten. Wobei diese aktuell allesamt von asylsuchenden Menschen belegt sind. Eine Notunterbringung in einer der Unterkünfte wäre aber jederzeit möglich, versichert Kamp.

Schließlich ist jede Stadt und Gemeinde verpflichtet, Unterkünfte vorzuhalten, damit kein obdachloser Mensch gefährdet wird und womöglich erfriert. Egal, zu welcher Zeit eine Nachfrage nach einer Unterkunft eintrifft, werden die Stadt beziehungsweise bzw. der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes tätig. Genau wie in Tönisvorst gilt auch in Willich: Erfolgt vom Amtsgericht eine Mitteilung in Zivilsachen, die sogenannte MiZi, weil eine Zwangsräumung ansteht, dann wird die Stadt aktiv und besorgt Wohnraum.

(tref)
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