Solingen/Wuppertal Keine Bewährung für Paypal-Betrüger

Solingen/Wuppertal · Der Solinger hatte Berufung gegen die Haftstrafe eingeelgt, doch der Richter sah keinen Spielraum mehr. Der 51-Jährige hatte über fremde Firmenkonten im Internet eingekauft - trotz laufender Bewährungen.

„Endlich!“ rief der 51-jährige Solinger, der gegen das Urteil des Amtsgerichts zu zwei Jahren Haft in Berufung gegangen war. Das hatte ihn wegen Betrugs in elf Fällen verurteilt, und diese Haftstrafe wollte er zur Bewährung ausgesetzt sehen. „Endlich habe ich mein Leben in den Griff bekommen“ – damit präsentierte er seine feste Arbeitsstelle seit zwei Jahren, zudem habe er eine feste Freundin. Selbst der Berg von Schulden durch eine Privatinsolvenz sei nicht mehr so bedrohlich. Nach seiner Überzeugung könne die Sozialprognose nur positiv ausfallen – eine unabdingbare Voraussetzung auf dem Weg zu einer weiteren Bewährung.

Nur mäßig davon beeindruckt zeigte sich der Richter: „Genau das haben Sie bereits vor fünf Jahren in gleicher Situation gesagt, und tatsächlich hat sich danach nichts geändert.“ Insgesamt 28 Eintragungen mit diversen Haftstrafen seien in den letzten 30 Jahren im Zentralregister aufgelaufen, das meiste davon „dämlich“, wie der Richter feststellte. Fahren ohne Führerschein, kleine Betrügereien, Unterschlagungen und jetzt Verfehlungen, die bei den Parteien noch mehr Kopfschütteln auslösten. Wie kann man Dinge im Internet bestellen und über den Bezahldienst Paypal von einem wildfremden Firmenkonto bezahlen lassen? Diese Unterschlagungen und Betrügereien waren die Hauptpunkte in diesem Verfahren – ingesamt elf mal hatte es geklappt, die Kontonummern hatte er im Internet auf den Webseiten der Firmen gefunden, und unweigerlich war die Masche aufgefallen. Die Sendungen gingen an seine Adresse in Solingen, dort fand sie die Polizei.

Wie ein kleines Kind, so der Anwalt eher nachdenklich, habe er die unmittelbaren Konsequenzen seiner Taten nicht sehen wollen. Trotz des gesetzten Alters wäre das Jugendstrafrecht hier besser geeignet, die Exploration durch einen Psychiater sei angebracht. Selbst der Versuch der Wiedergutmachung durch Zahlungsangebote an die Firmen war ziel- und erfolglos – die waren bereits durch PayPal entschädigt worden.

Wieso käme es, dass trotz der seit zwei Jahren angeblich gefestigten sozialen Situation – die eine Haftstrafe vermutlich zerstören würde – die neuerlichen Straftaten genau in diesem Zeitraum, unter laufenden Bewährungen stattgefunden hätten? Es könne keinen weiteren Raum für eine Bewährung gnadenhalber erkennen, die Vorgeschichten wären zu erdrückend, befand das Gericht und verwarf die Berufung.

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