Remscheider vor dem Landgericht in Wuppertal 29 neue Anklagepunkte machen Berufung zunichte

Wuppertal/remscheid · Gleich mehrfach war ein 27-jähriger Remscheider im letzten Jahr unangenehm aufgefallen. Deswegen war er vom Amtsgericht verurteilt worden.

 Mit seiner Berufung hatte der Remscheider am Landgericht keinen Erfolg.

Mit seiner Berufung hatte der Remscheider am Landgericht keinen Erfolg.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Gleich mehrfach war ein 27-jähriger Remscheider im letzten Jahr unangenehm aufgefallen. Einmal hatte er seine Freundin in Zorn bei zwei Gelegenheiten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, und zusätzlich ohne Führerschein einen Audi gegen eine Mauer gesetzt, als er vor einer Polizeikontrolle flüchtete. In der Summe war er deshalb – schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen – vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft verurteilt worden.

Schnell war klar, dass sich eine Berufung beim Landgericht Wuppertal auf dünnem Eis bewegte. Die Vorwürfe selbst konnten nicht bestritten werden. So suchten der Mann und sein Verteidiger den einzig möglichen Kompromiss – die Aussetzung des Urteils auf Bewährung. Schließlich hatte das Amtsgericht Bonn in einer Sache eine „positive Prognose“ gegeben, und von der versuchte man das Landgericht zu überzeugen.

Eine zwar noch junge, aber feste Arbeitsstelle im Büro einer Security-Firma, die Möglichkeit, ab August seine abgebrochene IT-Ausbildung wieder aufzunehmen, der Versuch, dem Betrugsvorwurf über 70.000 Euro bei einer geprellten Freundin mit einem Schuldanerkenntnis die Spitze zu nehmen – man sollte es als Läuterung und als Wechsel in ein positives Leben anerkennen. Für all das brauche er die Umwandlung in die Bewährungsstrafe. Die Haft in einer anderen Sache, aus der vorzeitig freigekommen sei, habe ihn schwer beeindruckt.

Nicht beeindruckt schienen dagegen seine Bewährungshelferin und vor allem die Staatsanwältin. Letztere empörte sich stellvertretend für ihre Kollegen, bei denen der Name des Angeklagten durchdringend bekannt sei, und kündigte einen neuerlichen Anklagenblock an, der es in sich hatte. Tatsächlich habe sich der Angeklagte nicht geändert – 29 neue Anklagepunkte aus den letzten beiden Jahren überträfen die bisher bekannten Verfahren bei weitem. Sei es Computerbetrug aus dem Verkauf von Handys, nicht bezahlte Tierarztrechnungen, Tankbetrügereien, bandenmäßiger Diebstahl von Geld und Bankkarten mit Körperverletzung und vor allem häufiges Fahren ohne Führerschein mit Geschwindigkeitsübertretungen im Düsseldorfer Rheintunnel. All das rüttelte am Gebäude der „positiven Prognose“. „Das ist eine krumme Nummer, nicht die feine englische Art“ empörte sich der überrumpelte Verteidiger. Bei den ihm unbekannten neuen Anklagen gelte erst einmal die Unschuldsvermutung, eine Urteilsprognose von vier Jahren Haft sei Stimmungsmache.

Die „positive Prognose“ jedenfalls hatte ihren Wert verloren. Das Landgericht verwarf deshalb die Berufung.

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