Rheinberg 39-jährige Polizistin ist wegen Geheimnisverrats angeklagt

Rheinberg · Eine Polizeibeamtin aus Rheinberg muss sich seit gestern wegen Geheimnisverrats vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Auch ihr mutmaßlicher Auftraggeber ist angeklagt. Die 39-Jährige soll während ihrer Tätigkeit in der Polizeiwache Kamp-Lintfort wiederholt Informationen angefordert und ausgedruckt haben, um diese weiterzugeben. Sie streitet die Taten ab. Verletzung von Dienstgeheimnissen in Fällen wirft die Staatsanwaltschaft der 39-Jährigen vor. Damit habe sie öffentlichen Interessen geschadet und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung gefährdet. Die Beamtin habe unter ihrer individuellen Kennung Überprüfungen im polizeilichen Informationssystem durchgeführt, die nicht gerechtfertigt waren. Ihr Wissen über Haftbefehle und vorangegangene Ermittlungen oder mögliche Telefonüberwachungen sei damit an Unberechtigte gelangt.

So habe sie etwa für den Mitangeklagten und dessen Lebensgefährtin, die Beziehungen zum Rotlicht-Milieu haben soll, Personen überprüft. Dem Mitangeklagten, Geschäftsführer einer Firma, habe sie mitgeteilt, ob es ein Zwangsverwaltungsverfahren einer Immobilie gegen eine bestimmte Person gebe. Dieser Ausdruck sei auf dem Schreibtisch des 61-Jährigen sichergestellt worden. Der wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Polizistin dagegen ließ von ihrer Verteidigerin eine lange Einlassung verlesen und beantwortete danach Fragen. Ihre Mandantin habe niemals Ausdrucke an Personen außerhalb der Dienststelle weitergegeben, sagte ihre Anwältin. Dann gab sie zahlreiche Erklärungen ab, wie es zu der unbefugten Informationsweitergabe kommen konnte. Der Schwerpunkt lag darauf, dass sich jeder unter der Kennung der Angeklagten am Computer hätte zu schaffen machen können. Obwohl verboten, sei es an der Tagesordnung gewesen, sich nicht für jeden Gang abzumelden. Das bedeute, dass in dieser Zeit jeder Kollege unter dem Namen der Angeklagten recherchieren und die Ergebnisse ausdrucken konnte.

Möglicherweise habe sie aber auch bei eigenen Recherchen zu viele Fragen gestellt. Die Beamtin sei mit Ermittlungen im Rotlicht-Milieu betraut gewesen und habe sich gewundert, dass manche Gebiete nicht abgefragt wurden. Hier habe sie dann auf eigene Faust recherchiert. Warum nicht mehr benötigte Ausdrucke nicht einfach vernichtet wurden, konnte die 39-Jährige auch erklären: um die Umwelt zu schonen. Anstatt die Daten wie vorgesehen in einem speziellen Container zu entsorgen, habe man noch die Rückseite beschriftet. Da könne es theoretisch möglich sein, dass die Unterlagen in fremde Hände gelangten. Später wurden allerdings auch in ihrer Wohnung dienstliche Unterlagen gefunden.

Als Polizeibeamtin wird die Angeklagte inzwischen wieder eingesetzt - in einer anderen Wache. Auf die Spur kam man ihr, weil bei einer Razzia das Ergebnis einer Abfrage mit ihrer Kennung gefunden wurde. Der Prozess startete bereits 2015, musste allerdings wegen Nachermittlungen vertagt werden.

(bil)
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