Radevormwald Vorwurf der Mietprellerei - Gericht sieht "Aussage gegen Aussage"

Radevormwald · Eine 32-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten. Ihr Ex-Vermieter wirft ihr vor, etwa 2500 Euro Miete nicht gezahlt zu haben.

Dem Vermieter muss sich in seiner Radevormwalder Mietwohnung Ende 2016 ein schlimmes Bild geboten haben, nachdem seine Mieterin nach einem Jahr ausgezogen war. In der Wohnung fehlten Türen, Deckenlampen, Spiegel und Steckdosen; in den Fensterrahmen waren Löcher. Mehrere Säcke Unrat blieben stattdessen zurück. Außerdem waren noch mehr als 2500 Euro an Mietgeldern offen. Der Gesamtschaden belief sich auf 6000 Euro. Der Vermieter erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Für die Verhandlung am Wipperfürther Amtsgericht kam die 32-jährige ehemalige Mieterin der Wohnung nun aus Köln, wo sie mittlerweile wohnt. Ausreden suchte sie erst gar nicht: "Ich habe viel Mist angesammelt in der letzten Zeit", gab sie zu. Miete habe sie nur gezahlt, wenn das Geld reichte. Auch in anderen Wohnungen hatte sie vorher schon Mietschulden hinterlassen. "Ich zahle meine Schulden jetzt in monatlichen Raten von 350 Euro zurück. Daran habe ich noch zehn bis 15 Jahre zu knabbern", sagte die Mutter einer elfjährigen Tochter.

Für den Zustand der Wohnung entschuldigte sie sich nicht. Im Gegenteil - die Angeklagte fühlte sich im Recht. Schon beim Einzug seien weder Steckdosen noch Böden vorhanden gewesen. "Ich habe die Steckdosen selbst gekauft, Böden neu verlegt und die Türen abgeschliffen", gab sie an. Da so viele Arbeiten an der Wohnung zu machen gewesen wären, hätte sie auch keine Kaution beim Vermieter hinterlegen müssen. "Die Löcher habe ich aber definitiv nicht in die Fensterrahmen gebohrt", beteuerte sie. Bis auf mehrere Fotos vom Zustand der hinterlassenen Wohnung lagen dem Gericht keine Beweise vor. "Es wurde auch kein Übergabeprotokoll gemacht - weder vor dem Einzug noch nach dem Auszug", berichtete die Kölnerin. Beim Auszug habe der Vermieter ein Gespräch mit der angeblichen Mietprellerin verweigert.

Der Staatsanwalt und der Richter stellten das Verfahren daraufhin nach Paragraf 154 ein. "Hier steht Aussage gegen Aussage", sagte der Staatsanwalt. Die Mietschulden und Kosten für die Schadensregulierung muss sich der Vermieter in einem zivilrechtlichen Verfahren zurückholen.

Der Richter machte der Angeklagten jedoch deutlich, dass es gegenüber den Vermietern nicht fair sei, die Wohnungen in einem solchen Zustand und mit Mietschulden zu hinterlassen. "Ich würde mir selber auch keine Wohnung vermieten", erwiderte die Angeklagte daraufhin gerade heraus.

(heka)
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