Radevormwald Behörden bremsen Kaffeefahrten aus

Radevormwald · Jahrelang hat der Bürgerbus-Verein mit Ausflugsfahrten älteren Menschen eine große Freude gemacht. Doch nun haben die Behörden dies aus gesetzlichen Gründen untersagt. Für die Vereinsmitglieder ist das "Paragrafenreiterei".

 Dieses Foto entstand bei einer Kaffeefahrt des Bürgerbus-Vereins im Jahr 2015. So wie es aussieht, wird es die Ausflüge nicht mehr geben.

Dieses Foto entstand bei einer Kaffeefahrt des Bürgerbus-Vereins im Jahr 2015. So wie es aussieht, wird es die Ausflüge nicht mehr geben.

Foto: Klappstein ( Archiv)

Seit Jahren veranstaltet der Bürgerbus-Verein Radevormwald im Rahmen des Ferienspaßes Kaffeefahrten für Senioren. Dabei brachten die Aktiven des Vereins mit ihren zwei Bussen jeweils 16 Personen gratis zu einem Ausflugsziel, wo die Senioren sich bei Kaffee und Kuchen ein paar schöne Stunden machen konnten.

In diesem Jahr jedoch bleiben die Kännchen und die Tassen kalt: Eine Verordnung des NRW-Verkehrsministeriums stellt fest, dass Bürgerbusse nur ihre vorgeschriebenen Linien fahren dürfen, Extratouren sind nicht erlaubt. Die Verantwortlichen des Vereins haben nun, bildlich gesprochen, "den Kaffee auf". Sie können nicht verstehen, dass die Behörden bei diesem Thema so unbeweglich sind.

Wolfgang Schneidewind, der sich um die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins kümmert, schildert das Bemühen der Mitglieder, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Denn dies, so der Informationsstand der Bürgerbus-Aktiven, sei möglich. "Die für Radevormwald zuständige Bezirksregierung in Köln hält sich aber stur an die Verordnung und lässt keine Ausnahmeregelung zu", berichtet Schneidewind. Selbst Bürgermeister Johannes Mans, der sich bei der Behörde in Köln dafür stark gemacht hatte, eine Ausnahme zu gestatten, sei dort leider auf Granit gestoßen, erzählt Wolfgang Schneidewind.

Die Bezirksregierung argumentiert, dass solche Fahrten jenseits der erlaubten Bürgerbuslinien eine Konkurrenz für gewerbliche Beförderungsunternehmen seien, also beispielsweise für Taxis. "Es gab mehrere Anfragen des Vereins", bestätigt Dirk Schneemann, Sprecher der Kölner Bezirksregierung. "Die gesetzlichen Grenzen sind jedoch sehr eng gezogen." Eine Ausnahmeregelung wäre höchstens bei Busunternehmen möglich. Auch wenn man das soziale Engagement des Vereins durchaus anerkenne, sei da nichts zu machen.

Wolfgang Schneidewind sieht in dieser Haltung "Paragrafenreiterei". Inzwischen hat der Bürgerbus-Verein eine Stellungnahme aus dem Landes-Verkehrsministerium erhalten, die den Mitgliedern ebenfalls wenig Hoffnung macht. Der Teufel steckt im Detail der Paragrafen. Die Kaffeefahrten seien "Fahrten des Gelegenheitsverkehrs" im Sinne des Paragrafen 48 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der Bürgerbus-Verein besitze jedoch "eine Linienverkehrsgenehmigung" nach Paragraf 42 des PBefG. "Somit sind die von Ihnen beschriebenen Fahrten nicht von ihrer Konzession umfasst", lautet das Fazit aus dem Ministerium.

Der Bürgerbus-Verein hat nicht nur Ausflüge für Senioren mit seinen Gefährten möglich gemacht, auch Kindergarten-Fahrten nach Schloss Burg gab es. Dank Unterstützung der Volksbank Oberberg können diese Fahrten nun auf andere Weise organisiert werden (wir berichteten). Dass nun strengere Maßstäbe angelegt werden, hatten Schneidewind und seine Mitstreiter bereits im vergangenen Jahr bei einer Zusammenkunft von Bürgerbusvereinen erfahren, die von der OVAG organisiert worden war.

"Bis dahin war das nie ein Problem", wundert sich der Ehrenamtler. Und wie er gehört habe, seien andere Bezirksregierungen in NRW weniger strikt als die Behörde in Köln. "In Menden sollen die Bürgerbusvereine sogar Stadtrundfahrten durchführen." Der Ort im Sauerland gehört allerdings zum Regierungsbezirk Arnsberg - nicht zum Kölner.

(s-g)
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