Radevormwald Freispruch vor Gericht nach Familienstreit

Radevormwald · Immerhin in einer Aussage waren sich die Schwiegermutter "in spe" und ihr künftiger Schwiegersohn einig: "In diesem Gericht wird gelogen, dass sich die Balken biegen!" Bei diesem Punkt der Einigkeit blieb's im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schon in der Frage darüber, wer von beiden dem Richter Lügengeschichten aufgetischt hatte, widersprachen sich die Darstellungen der von Herzen verhassten Beteiligten. Fest stand nur: Die Frau, eine Rentnerin aus Rade, hatte den langjährigen Verlobten ihrer Tochter und Vater ihrer beiden Enkelkinder mit einer Strafanzeige vors Gericht gebracht. Sie habe gesehen, dass der Mann mit dem Wagen ihrer Tochter über die Kaiserstraße gefahren sei, obwohl er keinen Führerschein besitze, gab sie im Frühjahr bei der Polizei zu Protokoll. Was folgte, war ein Strafbefehl gegen den 33-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, so dass es zur Hauptverhandlung in Wipperfürth kam.

Seinen Einspruch begründete der Rader so: "Ich bin nicht gefahren, ich saß als Beifahrer im Auto." Die künftige Schwiegermutter habe ihn zu Unrecht beschuldigt - "weil sie mich hasst. Überall erzählt sie schlimme Lügen über mich." Das habe sich noch zugespitzt, seit er der Frau den Umgang mit seinen Kindern verboten habe, weil sie die Kleinen auch gegen ihn aufhetze. Bis dahin hatte die Rentnerin ihre Enkel in der gemeinsamen Wohnung der Tochter und des künftigen Schwiegersohns betreut, wenn deren Eltern arbeiten waren. Die Strafanzeige der Frau sei die Rache dafür, dass sie die Kinder nicht mehr sehen dürfe. "Alles erstunken und erlogen", kommentierte die Rentnerin als Zeugin. Einwandfrei habe sie den Langzeit-Verlobten ihrer Tochter an einem Mittag im April hinterm Lenkrad des Autos erkennen können. Er habe ihr sogar hämisch zugewinkt. Im Übrigen wisse sie von der Tochter, dass der 33-Jährige oft fahre, obwohl er keinen Führerschein habe. Der war dem Mann schon 2004 wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Drogen entzogen worden. "Der ist völlig verantwortungslos, nimmt ständig Drogen und fährt", beschuldigte die Frau den Lebensgefährten ihrer Tochter.

Auch die war als Zeugin geladen, sagte aber nicht aus. Als Verlobte des Angeklagten hat sie das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie mit ihrer Aussage den Lebensgefährten belasten könnte. Die junge Frau begründete ihre Entscheidung allerdings so: "Ich will aus Respekt gegenüber meiner Mutter hier nichts sagen". Ein weiterer wichtiger Zeuge fehlte wegen einer schweren Erkrankung: der Freund, der laut Aussage des Angeklagten am fraglichen Tag tatsächlich den Wagen gefahren hatte. Bei einer früheren Vernehmung durch die Polizei hatte dieser Freund das bestätigt.

So stand am Ende die Aussage der Rentnerin gegen die ihres künftigen Schwiegersohns. Der Staatsanwalt plädierte daher auf Freispruch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Dem folgte der Richter. Das Strafverfahren ist damit beendet - der unheilvolle Familienzwist sicher nicht.

(bn)
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