Neuss Verbrannte Briefe: Neue Chance bei versäumter Frist
Neuss · Bei dem Unfall eines Postautos am Dienstag vergangener Woche sind diverse Briefsendungen von und an Neusser verbrannt. Dabei handelt es sich nach Auskunft der Post um Postsendungen, die zwischen dem 30. April und dem 2. Mai aufgegeben worden sind.
Wenn deshalb eine Frist versäumt wird, besteht die Möglichkeit, die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" formlos bei der zuständigen Behörde zu beantragen, das heißt, auch nach Ablauf der Frist könnte dann nach Auskunft der Stadt zum Beispiel noch eine Klage bei Gericht oder ein Antrag bei einer Behörde ein(nach-)gereicht werden.
Nach Auskunft eines Postsprechers sichten Experten zurzeit, welcher Teil der Sendungen überhaupt noch zu retten und noch zustellbar ist. "Das kann Tage dauern." Weil bei dem Lkw-Brand auf der A 46 auch Plastik verbrannte, muss zunächst die Schadstoffbelastung geprüft werden.