Bauwerk in Neuss Neuer Anlauf für den denkmalgeschützten Pavillon

Neuss · Für Michael Hohlmann ist es eine Herzensangelegenheit. Ungefähr alle vier Wochen besichtigt das Mitglied des Neusser Kulturausschusses nach eigenen Angaben die Fläche hinter der Rheintor-Klinik an der Hafenstraße, um zu sehen, ob sich dort etwas tut.

 Michael Hohlmann vor dem geschützten Pavillon.

Michael Hohlmann vor dem geschützten Pavillon.

Foto: Simon Janßen

Für Michael Hohlmann ist es eine Herzensangelegenheit. Ungefähr alle vier Wochen besichtigt das Mitglied des Neusser Kulturausschusses nach eigenen Angaben die Fläche hinter der Rheintor-Klinik an der Hafenstraße, um zu sehen, ob sich dort etwas tut. „Aber leider ist bislang nichts passiert. Ich sehe keine Maßnahmen“, sagt er. Dabei geht es ihm nicht um die Fläche an sich, sondern um ein auffälliges Bauwerk, das auf ihr steht: ein historischer Pavillon! Es ist eines der Exemplare, wie sie an der Wende zum 20. Jahrhundert groß in Mode waren. Aus wissenschaftlichen Gründen wurde das auffällige Bauwerk im Jahr 2014 unter Denkmalschutz gestellt. Aber: „Dass man es seit Jahren sich selbst überlässt, macht mir Sorgen“, sagt Hohlmann, der sich in seiner Funktion als Ausschuss-Mitglied jetzt an die Stadt wenden möchte, um herauszufinden, wie es weitergehen soll. Tatsächlich sind an dem Pavillon deutliche Witterungsspuren zu sehen, zudem ist es mit Gestrüpp zugewachsen. Ein kleines Schild macht darauf aufmerksam, dass es gefährlich ist, das Bauwerk zu betreten. Das Lukaskrankenhaus bestätigt auf Nachfrage, dass der Pavillon auf dem Gelände der Rheintor-Klinik steht – und entsprechend seines Status als denkmalgeschütztes Objekt behandelt. Aber was bedeutet das? Dazu gibt Peter Fischer Auskunft. „Sichern, instandhalten und vor Befall bewahren“, nennt der Stadtsprecher einige Beispiele des „Anforderungskatalogs“. Zudem müsse bei geplanten optischen Veränderungen die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden. Diese würde dann wiederum mit dem Landesverband in Kontakt treten. Wichtig sei bei optischen Rekonstruktionen, dass der Unterschied zwischen dem Original und der nachträglichen Maßnahme erkennbar sein muss. jasi

(jasi)
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