Neuss Kreis siegt im Altpapier-Streit

Neuss · Der Rhein-Kreis hat ein Recht, auf Überlassung des Altpapiers aus den Haushalten in Neuss, Kaarst und Jüchen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit Klagen der AWL und der Firma Schönmackers zurück.

 Seit 2008 sammelt die AWL Altpapier und verwertet es auf eigene Rechnung. Damit dürfte bald Schluss sein.

Seit 2008 sammelt die AWL Altpapier und verwertet es auf eigene Rechnung. Damit dürfte bald Schluss sein.

Foto: lber

Im Streit um das Altpapier haben die Neusser Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) und die in Jüchen und Kaarst tätige Schönmacker Umweltdienste GmbH gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Schlappe einstecken müssen.

Die 17. Kammer entschied, dass Papier aus Privathaushalten in diesen Städten dem Rhein-Kreis zur Verwertung überlassen werden muss. Der hatte diesen Anspruch im Juli vergangenen Jahres per Verordnung durchsetzen wollen und war von den Entsorgern deswegen verklagt worden. Eine Berufung ließ die Kammer nicht zu; sie müsste beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden.

Entscheidend für die Kammer, so deren Vorsitzende Richterin Yvonne Bach, war die Tatsache, dass es für den Bürger beim Altpapier keine Überlassungspflicht gibt. Gibt er, dann gibt er freiwillig. Genau wie bei Altkleidern oder Alteisen. Das aber setze einmal eine Alternative als Wahlmöglichkeit voraus, zum anderen ein entsprechendes Bewusstsein.

Wird dem Bürger ausreichend klar gemacht, dass er sein Altpapier einem gewerblichen Unternehmen überlässt, das derzeit 100 Euro pro Tonne erlöst, also damit Geld verdient? Ist ihm andererseits klar, dass der Kreis einen solchen Erlös in die Abfallgebühr einkalkulieren muss, was angesicht der Preise einen entlastenden Effekt hätte? Das waren für die Kammer zentrale Fragen.

Im Fall der Stadt Kaarst und der Gemeinde Jüchen war das Gericht überzeugt, dass dem Bürger beides nicht ausreichend verdeutlicht wurde und wird. Dort gab es schon länger Altpapiertonnen, die zunächst im Auftrag der Kommune (öffentlich-rechtlich) und dann, von einem auf den anderen Tag, eigenverantwortlich von der Firma Schönmacker und damit zum Zwecke des Geldverdienens geleert wurde.

Der Entsorger blieb, der Abfuhrrhythmus und der Terminhinweis im örtlichen Abfallkalender. Und: Es gibt keine Alternative. Im Gegensatz zum ebenfalls verhandelten Fall der Stadt Meerbusch, die kommunale Altpapier-Container bietet. Deshalb, und weil die Meerbuscher die Blaue Tonne bewusst orden müssen, blieb der Kreis hier mit seinem Anspruch unterlegen.

Im Fall der Stadt Neuss sei der Fall noch schwerer zu durchschauen, selbst für das Gericht. Richterin Bach kam gar zu der Überzeugung: "Es soll verschleiert werden, dass es sich um eine eigenverantwortliche Sammlung handelt." Handelt es sich um eine gewerbliche Sammlung — warum wurden dann dem Gebührenzahler in 2010 Transportkosten für Altpapier auferlegt, wo doch die AWL Geld damit verdient? Oder, anders herum gefragt: Sammelt die AWL als mehrheitlich städtisches Unternehmen im Auftrag der Stadt — wo sind dann in der Gebührenkalkulation die Erlöse? Zu genau dieser Frage erfuhr das Gericht auch auf Nachfrage kein Wort.

(NGZ/rl)
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