Neuss Altpapier-Streit eskaliert

Neuss · Im Kampf um den Rohstoff Altpapier hat sich die Stadt nun an das Oberverwaltungsgericht gewandt. Der Kreis wiederum pocht auf Vollzug einer Anordnung und droht dem Bürgermeister ein Disziplinarverfahren an.

 Als Stephan Lommetz (l.) und Peter Heimig von der städtischen Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) im Mai 2005 die Blaue Tonne vorstellten, fürchteten sie nur kommerzielle Konkurrenz. Heute ringt die AWL mit dem Kreis.

Als Stephan Lommetz (l.) und Peter Heimig von der städtischen Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) im Mai 2005 die Blaue Tonne vorstellten, fürchteten sie nur kommerzielle Konkurrenz. Heute ringt die AWL mit dem Kreis.

Foto: Archiv

"High Noon" im Streit um das Altpapier: Heute Mittag um 12 Uhr läuft die Frist ab, die der Landrat der Stadt aber — in einem persönlichen Schreiben — auch Bürgermeister Herbert Napp gesetzt hat. Bis dann soll Napp vollziehen, was der Landrat schon mit Verfügung vom 10. Dezember angeordnet hat: Er soll dafür sorgen, dass das in Neuss gesammelte Papier dem Kreis zur Verwertung überlassen und nicht mehr weiter auf eigene Rechnung vermarktet wird. Doch Napp denkt gar nicht daran — trotz angedrohter disziplinarischer Maßnahmen.

Bei der Verleihung des Rekeliser-Ordens am Freitag machte Sparkassen-Vorstand Volker Gärtner vor Publikum noch Witze über diesen Streit: "Beim Altpapiersammeln ist die beste Strategie, die Beute einzukreisen." Doch mit so viel Witz führen Stadt und Kreis diesen Kampf um das Altpapier nicht. Im Gegenteil. Die rechtliche Auseinandersetzung um das Altpapier, das noch vor kurzem teuer zu entsorgender Müll war, inzwischen aber ein gefragter Rohstoff ist, hat beide Parteien bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster gebracht. Und auch der Ton wird schärfer.

Zunächst hatte die Stadt gegen die Anordnung vom 10. Dezember Klage eingereicht und zugleich einen Aufschub des sofortigen Vollzugs beantragt. Das war in der vorvergangenen Woche erstinstanzlich zurückgewiesen worden. Damit, so argumentiert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, sei die Rechtslage eindeutig und die Stadt müsse ihr Altpapier dem Kreis abtreten. "Von der Form her hätte ich danach gar nichts tun müssen", sagt Petrauschke. Weil aber nichts passierte, der "Solidargemeinschaft der Gebührenzahler im Kreis", so Petrauschke, durch den städtischen Alleingang täglich Einnahmen in Höhe von 4000 Euro entgingen, schob der Landrat am Mittwoch zwei Erinnerungsschreiben nach. Eine Verfügung richtete er an die Stadtspitze und droht bei Nichtbeachtung eine Ersatzvornahme an. Das kann Bußgeld aber auch Beugehaft sein. Den Bürgermeister wiederum erinnerte er unter Androhung eines Disziplinarverfahrens, das bis zur Amtsenthebung gehen kann, an seine Pflicht, Recht und Gesetz zu beachten. Begründung: "Man muss Beamte darauf hinweisen, dass sie nicht entscheiden können, wie sie wollen."

Napp wiederum legte gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein. Darüber wurde der Kreis am Freitag informiert. Bis die Entscheidung des OVG vorliegt, mit der Petrauschke schon bald rechnet, will der Kreis von Zwangsmaßnahmen absehen. Auch wenn er sich im Recht fühlt. Petrauschke erwartet aber eine Gegenleistung: "Ich hoffe, dass von der Stadt danach nicht getrickst oder getäuscht wird."

(NGZ)
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