Mönchengladbach Prozess: 18-Jähriger beleidigte seine Ex-Freundin im Internet

Mönchengladbach · Gestern musste der junge Mann wieder einmal auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Jugendrichter kannte den 18-Jährigen bereits aus früheren Verhandlungen.

Diesmal warf der Staatsanwalt dem Angeklagten Beleidigung in zwei Fällen vor. "Ja, ich habe meine Ex-Freundin und deren neuen Freund im Internet mit Schimpfwörtern beleidigt", gab der 18-Jährige ohne Weiteres zu. Doch er sei es nicht allein gewesen. "Aber Sie haben angefangen. Sie haben den neuen Freund der früheren Partnerin mit ,Hurensohn', ,Bastard' und ,Pisser' beschimpft", hielt ihm der Richter vor. Als es mit der Liebe vorbei war, hatte der junge Mann die Ex-Freundin laut Anklage als "Hure", "Schlampe" und "Biest" beleidigt.

Danach verlas der Richter das Vorstrafenregister des Jugendlichen. Es enthielt fünf Eintragungen. Der junge Mann ist bereits wegen Körperverletzung, Diebstahls, Hehlerei und auch schon wegen Beleidigung verurteilt worden. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe konnte auch nicht viel Positives über ihn berichten. Der 18-Jährige hatte nur einen Schulabschluss nach Klasse neun und war offenbar in der Vergangenheit als Schulschwänzer und später mit abgebrochenen Ausbildungen aufgefallen. Auch ein Anti-Aggressions-Training hatte er nicht beendet. Verlegen reagierte der arbeitslose Angeklagte und versprach: "Aber jetzt will ich schnellstmöglich einen Schulabschluss machen".

Am Ende verwarnte der Jugendrichter den Angeklagten und verurteilte ihn wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Woche Dauerarrest. "Sie haben Glück, dass der Staatsanwalt Sie nicht wegen Nachstellung nach dem neuen Stalking-Paragrafen angeklagt hat. Dann könnte das hier auch mit einer Haftstrafe enden", hieß es mahnend in der Urteilsbegründung.

(RP)
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