Kolumne zum Verbraucherschutz aus Mönchengladbach Fiese Fallen beim Online-Dating

Mönchengladbach · Singlebörsen und Partnervermittlungen sind immer wieder Thema in der Verbraucherberatung. Denn viele Online-Portale arbeiten unseriös.

 Eine Frau tippt auf einem Smartphone (Symbolbild).

Eine Frau tippt auf einem Smartphone (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nicht erst seit Corona hat sich diese Suche immer mehr ins Netz verlagert. Online-Dating hat seine Vorteile, man bleibt zunächst anonym und im Lockdown gibt es sowieso kaum andere Möglichkeiten, jemanden kennenzulernen. Bars und Clubs sind geschlossen und auch die AHA-Regel dürfte so manchem Flirt im Wege stehen.

Doch bei aller Romantik sind Singlebörsen und Partnervermittlungen auch immer wieder Thema in der Verbraucherberatung. Viele Anbieter auf dem Markt arbeiten unseriös. So hat die Verbraucherzentrale Bayern in einer Untersuchung alleine 187 Online-Portale gefunden, die laut ihren AGB auch Fake-Profile einsetzen. Das Liebesglück ist auf diesen Portalen sicher nicht zu finden. Ein Problem sind auch vermeintlich kostenlose Probemitgliedschaften, bei denen nach Ablauf der Probezeit erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen und das Abo häufig auf sechs oder zwölf Monate verlängert wird.

Nicht selten verstecken sich die Kosten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele der Ratsuchenden schildern zudem, dass sie bei Vertragsschluss nicht auf die Kosten hingewiesen worden sind. Ob ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit wirklich vorlag, lässt sich nachträglich dann nur schwer ermitteln. Da wir aber jeden Monat in Mönchengladbach eine Vielzahl solcher Beschwerden bearbeiten, kann man hier schon von einer „Verbraucherfalle“ ausgehen.

Während bei Singlebörsen eigentlich nur die Plattform zum Kennenlernen bereitgestellt wird, werden bei Partnervermittlungen durch eine Agentur oder einen Onlineanbieter konkrete Partnervorschläge unterbreitet. Diese werden anhand Ihrer persönlichen Angaben und Suchkriterien durch den Vermittler ausgewählt. Doch auch dieses Verfahren hat seine Tücken. So meldete sich vor wenigen Wochen eine ältere Dame bei uns, die 3500 Euro an eine Kölner Agentur zahlen sollte – für zehn Partnervorschläge. Schon nach wenigen Tagen wollte sie von dem Vertrag Abstand nehmen, da die ersten beiden Vorschläge für sie völlig unpassend waren. Der Vertrag wurde bei einem Hausbesuch abgeschlossen. Ähnlich wie bei Online-Geschäften besteht hier für Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wer seinen Abo-Vertrag schon nach wenigen Tagen widerruft, kommt aber nicht unbedingt kostenlos aus der Sache raus. Der Widerruf ist zwar rechtlich möglich, die Partnerbörsen und Vermittler lassen sich aber sofort nutzen und einige Anbieter bestehen deshalb auf einen sogenannten Wertersatz. Trotz des Widerrufs sollte die Verbraucherin daher fast 1700 Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof (Az. C‐641/19) hat im Oktober 2020 jedoch entschieden, dass Wertersatz in der Regel nur zeit- bzw. wertanteilig zu leisten ist. Vor diesem Hintergrund war die Forderung der Agentur überhöht. Eine Masche, die etwa auch Parship über Jahre verfolgt hat. Verbraucher, die auch schon überhöhten Wertersatz zahlen mussten, können sich diesen gegebenenfalls zurückholen, denn die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Leiter der Verbraucherberatung Mönchengladbach.

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