Mönchengladbach Keine Diagnose für Bens Vater

Mönchengladbach · Sachverständige sieht bei Dominik H. keine Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit.

 Der Angeklagte, ein Justizbeamter sowie die Verteidiger Ingo Herbort und Henning Hußmann (v.l.)

Der Angeklagte, ein Justizbeamter sowie die Verteidiger Ingo Herbort und Henning Hußmann (v.l.)

Foto: dpa/Christophe Gateau

Im Mordprozess vor dem Landgericht um den getöteten Säugling Ben wurden gestern die beiden Notrufe abgespielt, die der Angeklagte tätigte: Dominik H. (30) erklärt darin, er wisse nicht, was mit seinem Sohn sei, dieser wirke abwesend, die Augen seien zwar offen, aber der Blick leer. Mehrfach fragte der Mitarbeiter der Leitstelle, ob das Baby noch atme, was der Angeklagte bejahte. Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers informierte über ein bereits am 7. September erfolgtes Rechtsgespräch: Darin habe er dem Angeklagten erklärt, dieser habe nach Aktenlage bei der Vernehmung eine geständige Einlassung abgegeben, was ihm positiv anzurechnen sei. Im Hinblick auf dessen Einlassungsverhalten fügte er hinzu, dass dieser die Polizei in der Verhandlung schwerster Dienstpflichtverletzungen und -vergehen beschuldigt habe. Dies könne von strafschärfender Bedeutung sein.

Der Verteidiger des Angeklagten versuchte dieses Verhalten durch die „subjektive Wahrnehmung während der Vernehmung“, die sein Mandant als „sehr bedrohend“ empfunden habe, zu erklären. Dominik H. bleibt dabei, dass ihm seitens der Polizei ein Anwalt verwehrt worden sei. Die Verteidigung stellte zudem den Beweisantrag, mehrere Bilder des Schlafzimmers in Augenschein zu nehmen: Die Nähe des Wickeltischs zu einem Kinderbett sowie der harte Parkettboden im Raum könnten möglicherweise die alten Rippenfrakturen des Säuglings erklären. Der Angeklagte hatte erklärt, Ben sei ihm einmal beim Wickeln aus der Hand gerutscht, dabei auf den Rand des Wickeltischs und den Boden aufgeschlagen.

Erneut ging es um die Aussage der Mutter des Angeklagten: Wegen ihrer Lungenerkrankung solle diese zu Hause befragt werden. Der Verteidiger erklärte die Relevanz. Zum einen werde die Mutter aussagen, ihr Sohn habe ihr gegenüber erklärt, dass die mitangeklagte Mutter Charlene D. (30) den Anruf beim Kinderarzt vornehmen wollte, ihr Sohn jedoch nicht anwesend war, als dieser angeblich getätigt worden sei. Zudem werde sie erklären, ihr Sohn habe ihr am Tatmorgen gesagt, Ben lebe noch. Die Kammer lehnte diesen Beweisantrag ab.

Eine Sachverständige sagte, ihr gegenüber habe Dominik H. erklärt, er habe bei der Vernehmung gelogen und die Taten seiner Lebensgefährtin aus Liebe auf sich genommen. An Bens Todestag habe sie erklärt, sie habe Angst und ihm einen Tathergang vorgegeben, den er wiedergegeben habe, um sie zu schützen. H. habe nicht unsicher gewirkt, sei präsent und kontrolliert gewesen. Die Gutachterin komme zu keiner Diagnose, bei H. gebe es zudem keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit. Der Prozess wird fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort