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Mönchengladbach Drei Jahre Jugendstrafe für einen 18-jährigen Schläger

Mönchengladbach · Mehrere Zeugen warteten vor der Tür zum Gerichtssaal, als sich der 18-Jährige gestern wieder einmal vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten unter anderem Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Einige der zahlreichen Vorwürfe gab er zu. Das meiste jedoch bestritt der Viersener, der weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung verfügt. Trotz des jugendlichen Alters enthält sein Vorstrafenregister bereits mehrere Eintragungen. So wurde er bereits wegen Körperverletzung und Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auch diesmal ist der Angeklagte in Viersen bei Kontakten mit anderen Jugendlichen als brutaler Schläger aufgefallen. So gab es auch am 14. Dezember 2013 Streit, als zwei Gruppen Jugendlicher am Rathausmarkt aufeinandertrafen. Ein Viersener berichtete, er sei bei der Bundeswehr. Davon habe er sich provoziert gefühlt, meinte der Angeklagte. "Außerdem glaubten wir das mit der Bundeswehr nicht." Er habe dem "Angeber" nur einen Faustschlag verpasst und sei dann gegangen. Das Opfer sei damals von mehreren geschlagen worden, meinten Zeugen im Gerichtssaal. Aber die Aussagen blieben widersprüchlich.

Tage später trafen die Gruppen am Busbahnhof erneut aufeinander. Inzwischen hatte das Opfer den Angeklagten bereits angezeigt. "Nimm die Anzeige zurück, sonst brech' ich dir den Kiefer", soll der 18-Jährige sinngemäß zu dem Opfer der Schlägerei am Rathausmarkt gesagt haben. Auch das wurde von jugendlichen Zeugen bestätigt und von der Anklagevertreterin als versuchte Nötigung gewertet. Bei einer anderen Begegnung mit der Gruppe des Angeklagten sollte ein Nettetaler (18) 30 Euro hergeben, hatte aber nur 20 Euro. Dessen Freundin half mit zehn Euro aus.

Aber sein Handy wollte er nicht freiwillig abgeben. "Da wurde ich geschlagen und getreten", erinnerte er sich. Das Jugendschöffengericht verteilte den Viersener am Ende wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu drei Jahren und vier Monaten Jugendstrafe.

(RP)
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