Mönchengladbach Prozess: Sohn soll Mutter mit Messer bedroht haben

Mönchengladbach · Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung musste der Hartz-IV-Empfänger (26) gestern auf der Anklagebank vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht Platz nehmen.

Laut Anklage soll der 26-jährige Vater eines Kleinkindes am Abend des 24. Oktober 2013 im Mehrfamilienhaus, in dem seine Mutter mit ihrem Lebensgefährten wohnt, Sturm geklingelt haben. Dann soll der aufgebrachte Sohn mit einem Messer gedroht und Geld von seiner Mutter verlangt haben. Als die Mutter am Telefon die Polizei informierte, verschwand der 26-Jährige. Kaum war die Anklage verlesen worden, erklärte dessen Verteidiger gestern sinngemäß: "Mein Mandant wird nichts sagen".

Dann betrat die Mutter (48) des Angeklagten den Saal. Als Verwandte könne sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, belehrte die Richterin die 48-Jährige. "Ich möchte keine Angaben machen", sagte die Mutter sofort. Knallrot im Gesicht verließ die Zeugin den Raum. Der junge Mann auf der Anklagebank reagierte gelassen und ohne erkennbare Emotion.

Danach musste der Lebensgefährte der Mutter des Angeklagten auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen und die Geschehnisse vom Oktoberabend vorigen Jahres schildern. Der 46 Jahre alte Busfahrer hatte kein Aussageverweigerungs-Recht. Der Sohn habe damals im ganzen Haus geklingelt und die Glasscheibe in der Haustür beschädigt. "Gib mir ein bisschen Geld, dann gehe ich wieder", habe der Sohn zur Mutter gesagt, die sofort die Polizei gerufen habe. Der Zeuge sagte nur sehr zögernd aus. "Ja, der Sohn hatte ein Brotmesser in der Hand. Aber ich habe mich dadurch nicht bedroht gefühlt", erinnerte sich der 46-Jährige schließlich. Die Mutter habe dem Sohn schon mal Geld zugesteckt, gab der Lebensgefährte widerwillig zu. Der Hartz-IV-Empfänger habe Drogenprobleme. Bei der Polizei sollen beide, Mutter und Lebensgefährte, von "Streit und Randale mit dem Sohn" gesprochen haben. Davon wollte der Zeuge gestern nichts mehr wissen. Das Brotmesser habe sich der Angeklagte aus dem Haushalt der Mutter ausgeliehen und wollte es offenbar nur zurückgeben. Am Ende kam der Sohn mit einem Freispruch davon. Die Geschichte mit dem Messer sei, weil die Mutter schweige, nicht mehr aufklärbar, hieß es in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts.

(RP)
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