Leverkusen/Leichlingen Rosenkrieg in Leichlingen endet vor Gericht

Leverkusen/Leichlingen · Mehrfach soll eine 23-Jährige ihren Ex-Freund bedroht haben. Dieser habe ihren Hund gestohlen.

Wenn die Beziehung zweier einstmal Liebenden in die Brüche geht, kann das ein verhängnisvolles Nachspiel haben. Ein Rosenkrieg in Leichlingen endete nun vor dem Amtsgericht in Opladen. Demnach soll eine 23-Jährige ihren Ex-Freund am 2. Mai des vergangenen Jahres gleich zu zwei Gelegenheiten mit einem Messer bedroht und verletzt haben. Dieser soll kurz zuvor den Hund der vermeintlichen Täterin aus der mütterlichen Wohnung gestohlen haben.

Laut Anklage soll die junge Frau ihren Ex-Freund am Tag der Tat um 14.40 Uhr im Imbiss Am Stadtpark in Leichlingen aufgesucht haben. In der Folge sei ein Streit um das Tier entbrannt, in dessen Verlauf die Beschuldigte ein Messer gezogen haben soll, mit dem sie das Opfer bedroht habe.

Diesem Vorwurf widersprach die Frau klar. "Ich hatte zu diesem Zeitpunkt kein Messer dabei", erklärte sie dem Gericht. Sehrwohl aber sei ihr Pfefferspray zur Anwendung gekommen. Als sie ihren ehemaligen Lebensgefährten mit blutiger Hand sah, "brannten bei mir die Sicherrungen durch", erzählte sie. Das sei für die Frau schließlich der Beweis für den Einbruch ins elterliche Haus gewesen - ein Streit entbrannte, und aus Angst habe sie Spray verwendet. Verletzt worden sei aber niemand.

Die Bedienung des Imbiss' konnte sich noch genau an den Tag erinnern. Sie beschrieb die Szenerie wie die Beschuldigte auf der Anklagebank. Jedoch betonte sie, die Frau habe sehr wohl ein Messer dabei gehabt. Gleichwohl sei die Hand des Mannes bereits vorher verbunden gewesen - Verletzte habe es nicht gegeben. Am Abend des gleichen Tags trafen sich die Angeklagte, deren Mutter und ihre Schwester mit Freunden des vermeintlichen Opfers. Diese hatten zum Gespräch gebeten - ohne den Ex-Freund. Der jedoch betrat wenig später den Pizza-Imbiss und sei aggressiv geworden. Erneut entbrannte ein Streit, der sich wenig später vor die Tür des Geschäfts verlagerte. Die Angeklagte gab zu, dieses Mal ein Messer gehabt, dieses aber nur zur Verteidigung eingesetzt zu haben. Eine 25-jährige Zeugin bestätigte das - wieder habe es keine Verletzten gegeben.

So stellte das Gericht das Verfahren ein, da es zwar Auseinandersetzungen, aber keine Straftat gegeben hatte - Schutzhandlungen konnten nicht ausgeschlossen werden. Das vermeintliche Opfer erschien nicht.

(RP)
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