Leverkusen Mann verprügelte Polizisten – 4000 Euro Geldstrafe

Leverkusen · Ein 33-Jähriger, der sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Leverkusener Amtsgericht verantworten musste, weil er einen Polizisten schwer misshandelt hatte, ist mit einer Geldstrafe davongekommen. Dem Mann wird vorgeworfen, am 30. Dezember vergangenen Jahres einen 38-jährigen Polizisten auf einem Leverkusener Tankstellen-Gelände mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und den Mann, als er bereits hilflos am Boden lag, mehrfach ins Gesicht getreten zu haben. Der Polizist hatte den Mann zuvor angesprochen, weil dieser stark torkelte und hilfebedürftig aussah. Daraufhin sei der 33-Jährige plötzlich auf den Polizisten losgegangen. Der Täter habe erst von seinem Opfer abgelassen, als ein Zeuge dazwischen gegangen sei, hieß es. Der Polizeibeamte erlitt bei dem Angriff eine Nasenbeinfraktur und verlor mehrere Zähne. "Tritte gegen den Kopf sind lebensgefährlich. Sie sind nur knapp einer Anklage wegen versuchten Totschlags entgangen", betonte Richterin Nina Hilbert-Stegemann.

Der Angeklagte entschuldigte sich sofort nach Verlesung der Anklageschrift persönlich bei dem Polizisten. "Ich war stark angetrunken, kann den Ablauf nicht wiedergeben. Ich hoffe, Sie verzeihen mir", sagte der Täter. Er könne sich nur daran erinnern, auf der Intensivstation aufgewacht zu sein. Bereits einen Tag später habe er versucht, sich bei dem Polizisten zu entschuldigen. Eine Blutprobe ergab, dass der Täter zur Tatzeit 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte. Der 33-Jährige, der angab, kein Alkoholproblem zu haben, hat bereits zwei Einträge wegen Trunkenheit am Steuer und einen Eintrag wegen häuslicher Gewalt. Die Staatsanwältin schlug zwischenzeitlich vor, einen Gutachter hinzuzuziehen, "um mehr über den Grad der Alkoholisierung des Täters zu erfahren". Alle anderen Beteiligten plädierten jedoch dafür, auf die Hinzuziehung eines Gutachters zu verzichten. "Mein Mandant will die Sache hier und heute klären", betonte der Anwalt des Polizisten. Schließlich schlossen beide Parteien einen Vergleich. Der Polizist bekam 10 000 Euro Schmerzensgeld in bar. Der Täter, der immer wieder beteuerte, dass es ihm leid tue, wurde wegen vorsätzlicher Trunkenheit zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt. "Ausschlaggebend für das Absehen von einer Freiheitsstrafe ist das ernsthafte Bemühen des Täters, das Ganze im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs wiedergutzumachen", betonte die Richterin.

(RP)
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